Geschrieben von Roxylady am 28.08.2009, 19:56 Uhr |
Passus im neuen Arbeitsvertrag DRINGEND
Hallo
ich habe heute vorab meinen Arbeitsvertrag zum Durchlesen bekommen damit ich ihn am Montag unterschreibe.
Nun stehen da 2 Dinge die mich wundern:
1) die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 4 Wochen und danach auch 4 Wochen - ok oder?
2) Im Falle der Freistellung des Arbeitnehmers zur Pflege seines erkrankten Kindes erfolgt keine Entgeldfortzahlung
Was das heißt ist mir klar, aber ich habe doch 10 Tage Sonderurlaub wenn unsere Tochter krank ist und ich eine AU vorlege oder? Ist das rechtens?
3) Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich min. 20 Stunden
Ich wollte max 30 Stunden/Woche arbeiten, dann ist das doch ok oder?
Danke für eure Antworten und schönen Abend noch
Roxy
Re: Passus im neuen Arbeitsvertrag DRINGEND
Antwort von Tippel33 am 28.08.2009, 20:13 Uhr
Hallo,
grundsätzlich sind alle Punkte O.K. !
Wobei ich 4 Wochen Kündigungsfrist etwas wenig finde ... 3 Monate sind eher üblich. In der Probezeit sind 4 Wochen aber durchaus O.K. !
10 Tage wegen Krankheit des Kindes sind richtig. Aber das ist nicht mit Sonderurlaub zu vergleichen. Du wirst von deinem Arbeitgeber freigestellt, aber für diese Tage nicht von ihm bezahlt. Einen Teil des Einkommensverlustes bekommst Du dann von der Krankenkasse erstattet.
Beim 3. Punkt ist ja nach oben für ihn eigentlich alles offen. Vielleicht sollte noch im Vertrag aufgenommen werden, das Du zwar mind. 20 Stunden, jedoch max. 30 arbeiten musst.
Gruß,
Tippel
Re: Passus im neuen Arbeitsvertrag DRINGEND
Antwort von Hotsprings am 28.08.2009, 20:53 Uhr
zu 1)
ist ok, besser für den AG wenn du in der Probezeit gehst.
zu 2)
Das hört sich auch in Ordnung an.
Ich interpretiere das so:
Der Arbeitgeber stellt dich ohne Lohn frei und die Krankenkasse zahlt dir eine Entgeldersatzleistung, dafür bekommst du einen speziellen Krankenschein vom Kinderarzt, den hatte ich schon, d.h. du bekommst die Kohle von der Krankenkasse, vermute aber nur ca. 70 % von deinem Netto runtergerechnet auf die Fehltage.
zu 3)
d.h. für mich dass du unter 20 Stunden nicht arbeiten sollst
Wie sieht es aus mit Überstunden? Alles mit dem Gehalt abgegolten? Kannst du Gleitzeit sammeln?
Re: Passus im neuen Arbeitsvertrag DRINGEND
Antwort von Hotsprings am 28.08.2009, 20:56 Uhr
Apropo.
Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen, danach 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Verlängert sich je nach Betriebszuhörigkeit (ist aber an die Betriebsgröße, d.h. größer 20 Mitarbeiter gekoppelt).
Re: Passus im neuen Arbeitsvertrag DRINGEND
Antwort von Zweizahn am 28.08.2009, 22:07 Uhr
zu 1.) in der Probezeit bist du besser gestellt als nach Gesetz, denn der AG kündigt dir mit 4 Wochen Frist, für dich git die gesetzliche Kündigungsfrist
zu 2) das ist ganz einfach die gesetzliche Kündigungsfrist, 3 Monate oder so sind Individualvereinbarungen
zu 3) damit hat der AG die Möglichkeit dich weniger als 30 Stunden die woche zu beschäftigen - bist du Lohnempfängerin? mit festem gehalt wäre es irgendwie eigenartig....
Alles ok und rechtens
Antwort von Tinai am 29.08.2009, 12:00 Uhr
mit 1) wird einfach die Kündigungsfrist in der Probezeit höher gewählt als gesetzlich vorgesehen.
mit 2) wird lediglich die Entgeltfortzahlung für diese 10 Tage durch den AG abgelehnt. Im Fall musst Du das bei der KK beantragen und bekommst einen Prozentsatz
mit 3) ist das auch o.k., so wie Du schreibst.
Viele Erfolg und Spaß!
Tina
Re: Alles ok und rechtens
Antwort von Roxylady am 29.08.2009, 14:24 Uhr
Hi
danke für eure Antworten und Wünsche.
Dann muss ich nur noch die Kündigung für meinen jetzigrn AG verfassen und am Montag den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben..
Schönes wochenende noch
Roxy
Re: Alles ok und rechtens
Antwort von Zweizahn am 30.08.2009, 14:37 Uhr
Ich hab was falsch kommentiert (keine Ahnung, wie ich das schreiben konnte - Dankfehler vermutlich).
Zu 2.: Dein neuer AG hält nur die gesetzliche Lage nochmals fest. Müsste er eigentlich gar nicht.
Ähnliche Beiträge
Berufsverbot Krankenschwester - wieviel Geld lt. Arbeitsvertrag?
Hallo an alle, ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin, aber es schien mir am passendsten. Ich schreibe hier für meine Schwägerin, die in der siebten Woche schwanger ist (ihr zweites Kind). Sie lag schon im Krankenhaus, da eine relativ große Zyste ihre ...
von Mutterglück 24.06.2009
Stichwort: Arbeitsvertrag
keinen Arbeitsvertrag üblich? bei 400 €-Basis
Bei uns im Ort ist eine AUSHILFSstelle als Zimmermädchen zu vergeben. War heute einen Tag Probe arbeiten. Es sagt mir alles zu doch eins das entscheidene nicht. Die Aushilfen arbeiten auf 400 € Basis aber OHNE Vetrag. Das Geld wird bar auf die Hand gezahlt. Es gibt KEINE ...
von Vierermama 29.04.2009
Stichwort: Arbeitsvertrag
Frage wegen befristetem Arbeitsvertrag meiner Schwester...
Es geht um meine Schwester. Sie ist jetzt 22 und hat zwar sonst ne große Klappe, aber wenns um die Arbeit geht, kriegt Sie den Mund nicht auf. Arbeiten tut Sie auf dem Rasthof im Schichtbetrieb (mittlerweile sinds 5 verschiedene Schichten). Also die wirkliche Frage ...
von Jutta82 24.11.2008
Stichwort: Arbeitsvertrag
befristeter arbeitsvertrag und elternzeit
hallo, wir planen gerade baby nr. 2. nach einem jahr babypause gehe ich jetzt halbtags arbeiten und habe einen 2-jahresvertrag, der bis 30.04.09 befristet ist. setzt der vertrag für die elternzeit aus und ich kann nach der eelternzeit noch den rest des vertrages "abarbeiten", ...
von helene2006 21.04.2008
Stichwort: Arbeitsvertrag
Ich habe mal ne Frage wegen Tagesmutter die vom Jugendamt bezahlt wird
Kündigung u. Zeugnis
Freier platz in tgp in berlin-mitte
Vielleicht kann mir hier einer Helfen
Schichtarbeit!
Mich vorstellen und freue mich auf die neue Arbeit
Neuer Job
Der Verdiener fällt nicht nur durch Trennung weg.
Onlinebewerbung---habt ihr bitte einen Rat für mich?