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Geschrieben von Jenny177 am 27.08.2009, 19:43 Uhr

Vielleicht kann mir hier einer Helfen

Hallo, ist das richtig, dass uns eine große Nachzahlung für das Jahr, wo ich Elterngeld bezogen habe, erwarten kann?
Mein Mann ist Angestellter und er hat Steuerklasse drei und ich fünf.Mehrere meinte es würde eine heftige Nachzahlung kommen...
Lg

 
17 Antworten:

Re: Vielleicht kann mir hier einer Helfen

Antwort von Spock1 am 27.08.2009, 20:19 Uhr

Hallo,

ja, das kann leider passieren, weil das Elterngeld Euren Steuersatz erhöht. Und da Dein Mann mit Steuerklasse 3 nur sehr wenig Steuern gezahlt hat, holt sich das Finanzamt das Geld über die Jahreserklärung (zu der Ihr aufgrund des Elterngeldbezuges verpflichtet seid) wieder rein.

Wie hoch die Nachzahlung genau ist, kann man so natürlich nicht sagen, das hängt von Euren persönlichen Verhältnissen ab.

Viele Grüße,

Katrin

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Re: Vielleicht kann mir hier einer Helfen

Antwort von Jenny177 am 27.08.2009, 20:31 Uhr

Danke, na prima, dann sollen sie doch gleich weniger bezahlen, wer hat denn schon groß mal eben Tausender oder mehr zur Hand...eine bekannt mußte angeblich 2000 nachbezahlen, für mich unglaublich.

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Re: Vielleicht kann mir hier einer Helfen

Antwort von Spock1 am 27.08.2009, 20:40 Uhr

Ja, das ist wirklich ärgerlich, vor allem weil es so wenig bekannt gemacht wird/wurde.

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Re: Vielleicht kann mir hier einer Helfen

Antwort von Gabn am 27.08.2009, 21:23 Uhr

Hast Du denn,als Du noch Gehalt bezogen hast nicht nachzahlen (bzw. vorauszahlen) müssen ? Mir ging es immer so (Hatten auch Stkl.5 und 3)
und in dem Jahr als ich Elterngeld bezogen habe war es entsprechend weniger, da dies ja nur 67 % waren.

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das ist dieser Progressionsvorbehalt

Antwort von bionda112 am 27.08.2009, 21:38 Uhr

mein Steuerberater hat auch gesagt dass es voll die Verarschung ist.
Wir haben /(ich habe ein halbes Jahr gearbeitet 2008) eine Nachzahlung von 370 Euro gehabt. Aber das kann man so nicht pauschalisieren. Aber ich denke dieses Jahr wird es noch mehr sein, weil ich garnicht gearbeitet hab. Haben aber Ratenzahlung gemacht.

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Re: das ist dieser Progressionsvorbehalt

Antwort von Jenny177 am 27.08.2009, 22:27 Uhr

Wie nur 370Euro...na ja wer weiß wie sich das berechnet, das mit 2000Euro von meiner Bekannten fand ich schon extrem.Da kann man sich ja n Kredit aufnehmen :-(
Und nein wir haben bis jetzt immer so um die 1000Euro wieder bekommen, keine Ahnung normale Sachen zum Absetzen gehabt, obwohl wir sogar Mieteinnahmen haben.Na ja aber dafür auch haufen Schuldzinsen wegen Haus, das gleicht sich wohl aus.
Traue mich gar nicht Abrechnung 08 zu machen. Habe ja noch bis ende des Jahres Zeit.

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@Gabn@Re: Vielleicht kann mir hier einer Helfen

Antwort von Jenny177 am 27.08.2009, 22:29 Uhr

Ach und wir hatten vor meiner ersten EZ 4 und 4. Mittlerweile erst rechnet sich 3 und fünf! Vielleicht lags daran.

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Re: Vielleicht kann mir hier einer Helfen

Antwort von Jenny177 am 27.08.2009, 22:30 Uhr

Ja und heißt das eigentlich jetzt, ich muss drei hintenander so viel zahlen, weil ich erst auf ein Jahr für meine erste Maus EG bekam und nun auf zwei Jahre gleich anschließend für meine zweite Maus????????
Lg

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Warum fragst du nicht direkt beim Finanzamt nach?

Antwort von Mistinguette am 28.08.2009, 8:42 Uhr

.

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Re: Warum fragst du nicht direkt beim Finanzamt nach?

Antwort von Jenny177 am 28.08.2009, 10:09 Uhr

Die werden mir auch nur sagen machen sie ihre Steuererklärung dann sehen sie es.... Na ja so wirds ja auch sein...habe ja noch bis Dez. Zeit und die nehm ich mir auch, zum Sparen :-(

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Ist die Frist nicht Ende Mai????

Antwort von Trini am 28.08.2009, 11:34 Uhr

Dass sich viele mehr Zeit lassen bei der Steuerklärung, steht aus einem anderen Blatt.

Bei mir gab es seinerzeit noch Erziehungsgeld und das war ja eine fixe summe.
Insofern hat sich damals ein Wechsel in die 3/5 gelohnt für die Zeit von Ende Lohnfortzahlung bis Wieder-Arbeitsbeginn.

Wenn Ihr nun Elterngeld bekommt, dass sich nach Deinem Einkommen ind Lst-Klasse 4 berechnet und Dein Mann aber jetzt nur noch in der 3 "steuert", wäre das eine unzulässige Kombination 3/4, also muss man auch mit der Nachzahlung rechnen.

Trini,
die brav in 4/4 "steuert" und sich über die jährliche Rückzahlung freut.

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@trini

Antwort von InaBaumann am 28.08.2009, 11:48 Uhr

sag mal ist das so? Jeder macht einen ja verrückt. Wir haben auch 4/4. Muss ich mit einer nachzahlung wegen elterngeld rechnen?
Danke Ina

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Bei 4/4 nicht!!!

Antwort von Trini am 28.08.2009, 11:53 Uhr

Nur, wenn Dein Mann jetzt in die 3 geht oder gegangen ist nach Ende der Lohnfortzahlung.

Trini

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@Trini@Re: Bei 4/4 nicht!!!

Antwort von Jenny177 am 28.08.2009, 12:09 Uhr

Nein bei einer Einkommenssteuererklärung über Steuerberater hat man bis Dez. Zeit.
Ja gut ob man in drei wechselt oder vier bleibt muss man gucken wie man sich letztendlich vom gesamt Geld besser steht, weil dafür bekommen wir ja mehr im Monat...
Keine Ahnung nur der Steuerberater meinte mal bei 70 zu 30 lohnt es sich auf jeden Fall drei und fünf zu nehmen.
Lg

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@Trini@Re: Bei 4/4 nicht!!!

Antwort von Moneypenny77* am 28.08.2009, 17:11 Uhr

Äh, aber wenn Du einen Steuerberater hast, warum fragst Du nicht einfach DEN????

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@Moneypenny77*@Re: Bei 4/4 nicht!!!

Antwort von Jenny177 am 28.08.2009, 17:20 Uhr

Weil der grad nicht da ist und ich mich hier mal umhören wollte

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Wenn du Elterngeld weiterbekommst...

Antwort von Nicol am 01.09.2009, 13:27 Uhr

mußt Du mit einer Nachzahlung rechnen, da wie bereits erwähnt, das Elterngeld der Steuerprogression unterliegt. Wenn Du kein Elterngeld bekommst hast Du kein Einkommen und somit kein Problem.

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