Geschrieben von Mutterglück am 24.06.2009, 21:04 Uhr |
Berufsverbot Krankenschwester - wieviel Geld lt. Arbeitsvertrag?
Hallo an alle,
ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin, aber es schien mir am passendsten. Ich schreibe hier für meine Schwägerin, die in der siebten Woche schwanger ist (ihr zweites Kind). Sie lag schon im Krankenhaus, da eine relativ große Zyste ihre Schwangerschaft etwas erschwert. Nun möchte der Frauenarzt sie ins Berufsverbot schreiben. Das wäre auch ganz prima, wenn da nur nicht die große Frage wäre, wieviel Geld sie während des Berufsverbots bekommt...
Ihr Arbeitsvertrag lautet so, dass sie täglich mindestens 3 Std. arbeiten muss, maximal im Monat aber nur auf 168 Stunden kommen darf (entspricht dann einer normalen 40 Std./Woche mit 8 Std. pro Tag). Meine Schwägerin ist Krankenschwester und arbeitet bei einem privaten Pflegedienst. Sie bekommt ihr monatliches Gehalt immer genau nach geleisteten Stunden ausgezahlt. Das Gehalt variiert also sehr, je nachdem ob im Monat Krankheitstage waren oder ihr Dienstplan die Stunden nicht voll ausschöpfte. Sie bekommt also nie ein einheitliches Gehalt. Im Berufsverbot bekommt man sein Gehalt normal weiter, aber wovon kann sie dann ausgehen? Bekommt sie vielleicht nur den Mindestsatz von 3 Std./Tag, denn der ist als Grundgehalt sicher im Arbeitsvertrag? Alles andere ist Leistungsabhängig. Aber kann der Arbeitgeber sie mit so wenig Geld dann abspeisen? Das wäre ja katastrophal im Hinblick auf das Elterngeld!
Kann uns jemand einen Tipp geben oder Erfahrungswerte? Meine Schwägerin möchte ihren Arbeitgeber (noch) nicht direkt fragen, da sie Angst hat, er könnte ihr das sofort nachteilig auslegen, wenn sie von ihrem kommenden Berufsverbot erzählt.
Danke und einen schönen Abend noch an alle!
Chrischi
Schwer zu beantworten
Antwort von Tinai am 25.06.2009, 10:49 Uhr
Ohne es sicher zu wissen, würde ich aus der Erfahrung in anderen Fällen davon ausgehen, dass ein Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt wird. Es kann aber auch sein, dass auf die 3Std/Tag abgehoben wird. Was bekommt sie denn im Krankheitsfall? Das wäre ein guter Anhaltspunkt.
Wie auch immer, das ist blöd, aber darf selbstverständlich nicht die Frage beeinflussen, ob Berufsverbot oder nicht. Dass darf alleine die Medizin entscheiden! Wenn es notwendig ist, dann ist es notwendig!
Gruß und alles Gute
Tina
PS:; Es heißt korrekt Beschäftigungsverbot
Antwort von Tinai am 25.06.2009, 10:50 Uhr
Berufsverbot ist was ganz anderes. nur der guten ordnung wegen.....
Re: PS:; Es heißt korrekt Beschäftigungsverbot
Antwort von krümel2008 am 25.06.2009, 16:22 Uhr
Hallo - befinde mich ebenfalls im Beschäftigungsverbot und habe den Kampf mit meinem Arbeitgeber gerade hinter mir...also man bekommt das Durchschnittsgehalt der letzten 13Wochen vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes. Infos und Auskünfte erteilt auch gerne die Krankenkasse zu diesem Thema,berät Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber über den korrekten Ablauf bei Eintritt eines Beschäftigungsverbotes.Der Arbeitgeber kann sich die Kosten über das U2 Umlageverfahren rückerstatten lassen. Ebenfalls steht es dem Arbeitgeber frei deine Freundin ins Büro zu versetzen und ihr leichte Tätigkeiten incl.Pausen zu geben.Gehalt wird dann weiter durch das Durchschnittsgehalt der letzten 13Wochen reguliert.
Bin nun auch seit 3 Wochen im Büro am arbeiten,hatte anfangs große Angst davor weil ich viel Arger wg dem Beschäftigungsverbot hatte nun macht mir meine neue Azfgabe sehr viel Freude.
Also Kopf hoch und gute Besserung an deine Freundin.
Liebe Grüße
Re: Schwer zu beantworten
Antwort von PrinzessinSophie am 28.06.2009, 14:18 Uhr
Also ich bekam 2007 von meiner Frauenärztin auch ein B.verbot, Grund: mein medizi. Beruf!
Von meiner Krankenkasse habe ich dann aber erfahren, dass mir mein A.geber trotzdem und weiterhin meinen vollen Lohn zahlen MUSS lt. Gesetz!!!!!!
Rufe auch mal deine Krankenkasse an, die sagen dir genau wie das läuft!
LG, Doreen
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