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Wieviel krank Tage (Kind) hat man?

Thema: Wieviel krank Tage (Kind) hat man?

Hallo. Mein Sohn ist jetzt 1 Jahr geworden. Ich gehe bald wieder arbeiten und mein Kind in den Kindergarten. Nun habe ich mal eine Frage. Ich lebe mit meinem Partner zusammen (nicht verheiratet) Wieviele Tage Kind krank steht mir bzw. meinem Partner zu? Lg und Danke im Voraus

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 13:02



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pro elternteil lg doreen

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 13:09



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Gruss Sandy

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 14:20



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Wenn ihr gesetzlich versichert seid, hat jeder 10 Tage. Wenn ihr privat versichert seid, keine. LG, Mari

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 14:37



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????????????????

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 20:54



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aber auch wenn der AG nicht zahlt, zahlt die GKV einen Prozentsatz des Verdienstausfalls.

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 22:16



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der öffentliche dienst gibt noch 4 tage on top. aber mit nur mit bescheinigung vom arzt. und es gibt durch aus firmen, die das auch billigen und weiterzahlen, da würde ich mich nach erkundigen. bei privaten sollte man schon ganz genau in seinen vertrag gucken, was man denn da so abgeschlossen hat. v.a. wenn man selbstbehalt hat.

Mitglied inaktiv - 08.10.2009, 13:33



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gesetzlich stehen Dir 10 Tage zu, Deinem Freund/Kindsvater auch. Alleinerziehenden 20. Ihr wohnt nicht zusammen? Dann gilst Du als AE und Dir stehen auch 20 Tage zu. Bei Verheirateten: Du kannst nach Absprache mit AG die 10 Tage vom Partner hernehmen. Ich weiß nicht wie es sich bei Lebensgemeinschaften verhält LG Sue

Mitglied inaktiv - 08.10.2009, 14:05



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Doch, es hat was mit dem Arbeitsvertrag zu tun. Laut Gesetz muß der Arbeitgeber nämlich eigentlich normal weiterzahlen und nur wenn er das im Arbeitsvertrag ausgeschlossen hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Ausfall. Das hat mir meine Krankenkasse gesagt und auch den Paragrafen, wo das steht. Den habe ich jetzt aber nicht parat. Außerdem kann der Arbeitgeber auch im Arbeitsvertrag angegeben haben, dass er z. B. 2 Tage zahlt und den Rest nicht. Das sieht man z. B. auch auf den Krankenscheinen, die man hinten ausfüllen muß. Da muß man nämlich ankreuzen "keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Anspruch auf Entgeltfortzahlung für x Tage. V. G.

Mitglied inaktiv - 08.10.2009, 16:19