Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 06.02.2006, 11:23 Uhr

Volltreffer

Hi Sue,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zu so einem aufgeschlossenen Arbeitgeber.

Kinderbetreuungskosten für öffentliche oder private Einrichtungen können vom AG inclusive Essensgeld in voller Höhe steuer- und sv-frei erstattet werden, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn bezahlt werden (Gehaltsumwandlung funktioniert nicht). Das gilt natürlich auch, wenn er sich z.B. "nur" mit 200 Euro beteiligen würde.

Die Kosten können auch an eine Tagesmutter erstattet werden.

Davon ausgenommen sind Betreuungskosten für schulpflichtige Kinder (der Himmel weiß warum die mit 6 plötzlich selbständig sind, aber nicht immer meckern....) und Betreuungskosten für häusliche Betreuung (Au Pair, Kinderfrau etc....).

Herzlichen Glückwunsch und bleib dran. Im Internet findest Du jede Menge dazu, wenn Du ein bisschen googelst. Meines Wissens auch beim Bundesministerium für FAmilie auf den Seiten - die sind überhaupt in solchen Fragen immer sehr gut aufgearbeitet.

Gruß Tina

 
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