Geschrieben von Felica am 08.03.2019, 8:18 Uhr |
Urlaub im Beschäftigungsverbot?
Nein, warum sollte der AG vorher sagen das er evtl wieder was hat? Ein BV bedeutet im Grunde genommen nur, aktuell gibt es keine Arbeit die mit dem Mutterschutz vereinbar ist, ist aber kein kompletter Freifahrtschein. Auch wenn viele das also solches sehen. Der AG kann im Grunde genommen am Freitag anrufen, und Montag darf die Schwangere wieder arbeiten, Es ist wie gesagt jederzeit widerrufbar wenn sich die Bedingungen ändern. Das gilt sogar dann, wenn andere Schwangere daheim bleiben dürfen und nur diese eine Schwangere arbeiten soll.
Auch bei einer FG gilt ja, wenn diese erfolgt muss die Frau am nächsten Tag wieder arbeiten. Außer sie hat dann eine AU. Das BV endet mit der FG.
- Urlaub im Beschäftigungsverbot? - Maxi91 05.03.19, 15:20
- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - Felica 05.03.19, 15:25
- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - Clara_ 05.03.19, 15:48
- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - Felica 05.03.19, 18:53
- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - Clara_ 05.03.19, 15:48
- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - QueenMum 05.03.19, 19:35
- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - SunnyGirl!75 06.03.19, 0:04
- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - Felica 06.03.19, 8:06
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- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - Felica 08.03.19, 8:18
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- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - Felica 06.03.19, 8:06
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- Re: Urlaub im Beschäftigungsverbot? - Felica 05.03.19, 15:25
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