Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Felica am 08.03.2019, 8:18 Uhr

Urlaub im Beschäftigungsverbot?

Nein, warum sollte der AG vorher sagen das er evtl wieder was hat? Ein BV bedeutet im Grunde genommen nur, aktuell gibt es keine Arbeit die mit dem Mutterschutz vereinbar ist, ist aber kein kompletter Freifahrtschein. Auch wenn viele das also solches sehen. Der AG kann im Grunde genommen am Freitag anrufen, und Montag darf die Schwangere wieder arbeiten, Es ist wie gesagt jederzeit widerrufbar wenn sich die Bedingungen ändern. Das gilt sogar dann, wenn andere Schwangere daheim bleiben dürfen und nur diese eine Schwangere arbeiten soll.

Auch bei einer FG gilt ja, wenn diese erfolgt muss die Frau am nächsten Tag wieder arbeiten. Außer sie hat dann eine AU. Das BV endet mit der FG.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge

Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Hallo Ihr Lieben, ich habe vor einiger Zeit schon über mein Problem mit meinem Arbeitgeber berichtet. Der möchte mich mit einem Aufhebungsvertrag loswerden. Die Angelegenheit läuft über meine RAin. Jetzt habe ich ein anderes Anliegen. Vielleicht ist jemand hier, der sich ...

von Bademeisterin77 28.01.2016

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Urlaub Beschäftigungsverbot

Urlaubstage bei Beschäftigungsverbot

Hi, ich habe noch 20 Urlaubstage übrig und befinde mich im BV bis zum Mutterschutz (Beginn 3.12), dann bleibe ich 3 Jahre zu Hause. Muss mir mein AG die Urlaubstage auszahlen ? Kann er diese aufheben, bis ich wieder komme, was ja erst 2016 wäre ? Das kann ich mir nicht ...

von mirico11 29.08.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Urlaub Beschäftigungsverbot

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.