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Geschrieben von Felica am 06.03.2019, 8:06 Uhr

Urlaub im Beschäftigungsverbot?

Wo steht das man im BV nicht in den Urlaub darf?

Es kommt aber drauf an wer das BV ausgestellt hat und vor allen warum. Auch mit BV darf man sich nämlich nicht besser stellen wie ohne und wenn man in den Urlaub fährt, ohne die Urlaubstage korrekt zu verbuchen, dann kann man das durchaus als Bevorteilung ansehen. Immerhin erhälst du für diese tage doppelt Geld, einmal von der KK für das BV und dann später vom AG wenn du die Urlaubstage nach nimmst die du fälschlicherweise nicht angegeben hast. Also meldet man den Urlaub wenn man korrekt ist, an, das rechnet der AG dann entsprechend mit der KK ab, und alles ist gut. Wenn man dann auch, weil vom Arzt ausgestellt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt hat, kann sich auch kein AG oder Kollege darüber anpissen.

Davon ab hat man wie ich bereits schrieb, zu jedem Zeitpunkt in einem BV für den AG verfügbar zu sein weil sich die Umstände ändern könnte. Blöde wenn der AG anruft man solle morgen arbeiten und man sitzt gerade auf Malle und hat vorher nichts gesagt. Noch blöder wenn das BV ausgestellt wurde und schon zweifelhaft war weil es der Schwangeren so übel geht.

 
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