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Geschrieben von SunnyGirl!75 am 08.03.2019, 0:07 Uhr

Urlaub im Beschäftigungsverbot?

Muss der AG dann nicht vorher angeben ob man evtl. doch wieder eingesetzt werden kann? Also bei mir hieß es nur er kann mir nix anbieten was für eine Schwangere zumutbar ist und deshalb Berufsverbot. Und das ab dem ersten Tag nachdem ich meine Schwangerschaft mitgeteilt habe, obwohl ich anbgeboten hab trotzdem zu bleiben und mir beim schwer heben helfen zu lassen.
Bin ja auch nicht hingegangen und hab mir naxhträglich Urlaubsgeld auszahlen lassen, also war da auch kein doppelt kassieren.

 
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