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Geschrieben von Felica am 05.03.2019, 18:53 Uhr

Urlaub im Beschäftigungsverbot?

Kein ausreichender Impfschutz fällt unter AG-Verantwortung, Röntgen, Blut, ect, alles Sache des AG. Sobald der AG von der Schwangerschaft weiß, muss er schauen ob genau dieser Arbeitsplatz für dies Schwangere noch mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Eine grundlegende Gefährdungsbegutachtung für jeden Arbeitsplatz muss sogar schon seit dem 1.1.2018 für jeden Arbeitsplatz vorliegen, egal ob dort Frau oder Mann arbeitet. Damit in dem falle das eine Schwangere dort arbeitete, sofort gehandelt werden kann. Da jeder Betrieb in Deutschland, außer er fällt unter den wenigen Ausnahmeregelungen, entweder einen eigenen Betriebsarzt haben muss oder einen hat der für diesen betrieb zuständig ist, muss in dem falle wo es um Immunschutz usw geht, der AG die Schwangere dorthin schicken damit das dort kontrolliert wird. Wie will der Arzt denn sonst den Immunstatus mit der KK abrechnen? Soll die Schwangere das alles als IGEL-Leistung selbst zahlen? Theoretisch müsste sie es dann nämlich weil der Arzt es sonst gegenüber der KK gar nicht abrechnen kann.

Der Arzt darf in diesem Falle kein BV aussprechen, viele machen es aber. Und da die KK und Ämter immer strenger kontrollieren seit der neusten Gesetzesänderung, ist es auch im Interesse der Schwangeren zu schauen ist das BV korrekt.

Ein Arzt darf nur dann ein BV aussprechen, wenn der Arbeitsplatz an sich dem Mutterschutz entspricht, dieses eine Schwangere aber in dem Moment gesundheitliche Einschränkungen hat welche das Arbeiten für genau diesen Arbeitsplatz nicht möglich macht. Unter der Einschränkung das sie sonst arbeitsfähig wäre. Eine Köchin der zB kotzübel wird sobald sie Essengeruch wahrnimmt, fällt zB darunter.

Mobbing ist eine Sonderform, muss aber auch beweißbar sein. Nur einfach dem Arzt sagen, AG mobbt mich, langt nicht aus, es muss schon wo erkennbar sein das gesundheitliche Probleme darauf zurück zu führen sind, wenn zB bei AU oder Urlaub bestimmte Symptome sich bessern.

Problem ist, in der Vergangenheit wurden viel zu viele BV ausgestellt die nicht korrekt waren Wo Ärzte ihre Kompetenzen überschritten haben und BV ausgesprochen haben wegen der Arbeit. War dein FA schon mal auf deiner Arbeitsstelle und hat sich dort umgeschaut und kontrolliert welche Tätigkeiten du dort wirklich genau machen musst? Sicherlich nicht, oder? Wie sol der FA also wissen was dem AG möglich ist? Nur auf Aussage der Schwangeren hin? Die weiß auch nicht was der AG noch für Möglichkeiten hat. Und solange ein AG Ersatztätigkeiten hat die mit dem Mutterschutz vereinbar sind, darf er eben kein BV aussprechen. Selbst wenn er eine Arzthelferin dann an die Anmeldung setzt und sie dort das Telefon bedienen lässt.

Ist also nichts böses wenn immer wieder drauf hingewiesen wird, sondern es dient dem Schutz von uns allen. Wer hat schon Bock dann irgendwann in der EZ vor dem Problem stehen zu müssen das die KK endlich das BV kontrolliert hat, dabei dann festgestellt hat, es ist nicht begründet und dann die Gelder zurückfordert. Durchaus schon passiert und passiert in Zukunft immer öfter. Vor allen wenn die Schwangere in der zeit des BV zusätzlich noch arbeitsunfähig wird wegen KK-Aufenthalt oder anderem und das nicht meldet weil sie meint, brauche ich nicht, bin ja eh nicht arbeiten.

Da ein AG ein BV jederzeit zurücknehmen kann sobald er Ersatztätigkeiten hat, ist es wichtig auch wegen Urlaub das abzuklären.

 
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