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Geschrieben von Felica am 05.03.2019, 15:25 Uhr

Urlaub im Beschäftigungsverbot?

Wenn vom Arzt, dann muss der vor allen sein OK geben. Scheinbar liegen ja medizinische Gründe vor, sonst hätte der Arzt das BV gar nicht ausstellen dürfen.

Ich als AG wäre jedenfalls recht angefressen wenn da eine Schwangere nicht arbeiten kann, aber in den Urlaub fahren kein Problem ist und würde schon nachfragen wie weit das denn vereinbar ist. Arbeitsstelle als solches kann es ja nicht sein, sonst hätte der AG das BV ausgestellt.

 
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