Baby und Job

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Geschrieben von Xaveria am 14.03.2006, 9:18 Uhr

Schwangerschaft und Probezeit

Oh doch hat sich :)

In dem Moment wo du schwanger bist und es dam AG mitteilst hast du Kündigungsschutz, auch in der Probezeit.
Sollte in der Probezeit gekündigt werden und du hast dem AG noch nicht mitgeteilt das du schwanger bist, kannst du das innerhalb von 14 Tagen nachholen und es gilt der Kündigungsschutz.

LG Xav

 
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