Baby und Job

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Geschrieben von Tinai am 28.08.2008, 16:15 Uhr

PS

Da muss ich auch meinen Vorrednerinnen widersprechen. Wenn man mit zwei Minijobs insgesamt über 400 Euro kommt, so müssen beide versteuert werden und auf Lohnsteuerkarte - ob sich das Lohnt oder nicht, ist schwer zu sagen - hängt von der individuellen Tätigkeit ab.

Wenn nur einer über 400 kommt, wird der auf Lohnsteuerkarte abgerechnet und der zweite (hier mit 200 Euro) wird weiter als Minijob abgerechnet.

Gruß TH

PS: Wenn ein AN einen zweiten Minijob aufnimmt, wird das an die Bundesknappschaft gemeldet, die regelmäßig einen Fragebogen an beide AG schickt und Auskunft über die zu erwartende Lohnzahlung erfragt.

 
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