Geschrieben von Simi03 am 23.06.2004, 13:13 Uhr |
Nebenjob in der Elternzeit?
Ich möchte in meinem Erziehungsjahr einen Minijob annehmen, in dem ich auf 165 € Basis arbeite.
Ändert das irgendetwas an dem Betrag von dem Erziehungsgeld? Muss ich dann etwas zurückzahlen, oder bekomme ich da etwas gekürzt?
Grüße Simi
Re: Nebenjob in der Elternzeit?
Antwort von tinai am 23.06.2004, 14:40 Uhr
Die Auskunft kann Dir nur die Erziehungsgeldstelle geben, denn ohne Deine oder Eure persönlichen Einkommensverhältnisse zu kennen, ist eine Aussage nicht möglich!
Re: Nebenjob in der Elternzeit?
Antwort von berita am 26.06.2004, 16:45 Uhr
Wenn der Job pauschal versteuert ist, wird er nicht angerechnet.
Wenn er auf Lohnsteuerkarte laeuft, kommt es auf euer Gesamteinkommen an, ob und wieviel gekuerzt wird. Siehe
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/rechner.html
Auf jeden Falls musst du es dem Amt melden, wenn du einen Job annimmst.
LG
Berit
Pekip oder Stillberaterin
Bin ganz aufgeregt.. Teilzeitumschulung..
Einstellungstest...
@ anja Wi .... habe unten gepostet.... o.t.
@veralynn
Neue Arbeit und TAMU
An alle Lehrerinnen
Elternzeit ausreizen oder Chance auf Beförderung nutzen?
So, ich habe nun gekündigt.....kein Kiga Platz