Geschrieben von rubi am 27.05.2003, 0:49 Uhr |
Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt
Hallo,
der Mutterschutz wurde vor kurzem verändert. Früher war es ja so, dass man "beschissen" wurde, wenn das Kind früher kam. Kann da mitreden, mein kleiner Mann hat mich auch um eine Woche Gehalt "geprellt".... ;-)
Seit Anfang letzten Jahres (aber nagel mich nicht auf den Zeitpunkt fest) ist es so, dass der Mutterschutz, der durch eine frühzeitige Entbindung, ich denke, ob mit Kaiserschnitt oder normal ist hier egal, verloren ging, hinten angehängt wird, so dass man in jedem Fall auf insgesamt 14 Wochen kommt.
Angleichung an das EU-Recht... naja, sollte ich noch ein zweites Kind kriegen, kann es mir also diesmal wurscht sein, wenn es sich beeilen würde.
Frühgeburt muss übrigens durch Gyn/KiArzt bestätigt werden und ist mindestens 4 Wochen vor Termin bzw. unter 2500 gr Geburtsgewicht (wenn mich mein Gedächtnis nicht im Stich lässt). Dann gibts auch ne Verlängerung des MuSch.
Hoffe, ich konnte Dir helfen
LG
rubi
- Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt - AngiMu 21.05.03, 13:25
- Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt - Murielle 21.05.03, 17:49
- Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt - Esra 24.05.03, 21:15
- Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt - Christi@ne 25.05.03, 11:06
- Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt - rubi 27.05.03, 0:49
- Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt - manumichi 10.06.03, 12:56