Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von AngiMu am 21.05.2003, 13:25 Uhr

Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt

Hallo Ihr Lieben!

Ich hätte normal am 1.9.03 Entbindungstermin. Jetzt weiß ich aber, daß mein kleiner ca. 2 Wochen vorher per Kaiserschnitt geholt werden muß. Kann mir jemand sagen ab wann dann bzw. wie lange dann der Mutterschutz geht? Gelten die 6 Wochen dann vor dem Kaiserschnitt oder bleibt es bei 6 Wochen vor dem 1.9.? Und gilt das dann als Frühgeburt?

Angi

 
5 Antworten:

Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt

Antwort von Murielle am 21.05.2003, 17:49 Uhr

HAllo! So weit mir das erklärt wurde, gilt eine Geburt als Frühgeburt, wenn sie vor der 37. Woche stattfindet. Danach nicht mehr, wobei bei manchen die 37. Woche noch dazu gezählt wird, bei anderen Ärzten nicht... (weiss auch nicht warum) Was den Mutterschutz betrifft, war es bei mir so, dass ich es bis zu einer bestimmten Zeitfrist hätte melden müssen, wenn sich am Termin etwas geändert hätte. Dein Mutterschutz verschiebt sich bestimmt um 2 Wochen aber frag doch direkt da, wo du deinen Antrag abgeben musst!
Grüße Murielle

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt

Antwort von Esra am 24.05.2003, 21:15 Uhr

Hallo,
also eine Frühgeburt ist es nur dann wenn das Kind bis zur 36. SSW kommt. Und soweit ich weiss bleibt das alles so wie es ist solange es keine Frühgeburt ist.

MfG
Esra

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt

Antwort von Christi@ne am 25.05.2003, 11:06 Uhr

Hallo!

Ich brauchte ein Attest vom Arzt bzw. von der Klinik, wo der Termin draufstand. Damit bin ich zur Kasse und zum AG. FG ist es bei zwei Wochen meines Wissens nicht.

LG,

Christiane

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt

Antwort von rubi am 27.05.2003, 0:49 Uhr

Hallo,
der Mutterschutz wurde vor kurzem verändert. Früher war es ja so, dass man "beschissen" wurde, wenn das Kind früher kam. Kann da mitreden, mein kleiner Mann hat mich auch um eine Woche Gehalt "geprellt".... ;-)

Seit Anfang letzten Jahres (aber nagel mich nicht auf den Zeitpunkt fest) ist es so, dass der Mutterschutz, der durch eine frühzeitige Entbindung, ich denke, ob mit Kaiserschnitt oder normal ist hier egal, verloren ging, hinten angehängt wird, so dass man in jedem Fall auf insgesamt 14 Wochen kommt.

Angleichung an das EU-Recht... naja, sollte ich noch ein zweites Kind kriegen, kann es mir also diesmal wurscht sein, wenn es sich beeilen würde.

Frühgeburt muss übrigens durch Gyn/KiArzt bestätigt werden und ist mindestens 4 Wochen vor Termin bzw. unter 2500 gr Geburtsgewicht (wenn mich mein Gedächtnis nicht im Stich lässt). Dann gibts auch ne Verlängerung des MuSch.

Hoffe, ich konnte Dir helfen
LG
rubi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschutz bei vorzeitigem Kaiserschnitt

Antwort von manumichi am 10.06.2003, 12:56 Uhr

hallo, du bekommst die wochen, die du vorher entbunden hast auch noch im nachhineine. es ist ja so, daß du nach der entbindung 8 wochen schutzfrist hast. diese 8 wochen verlängern sich dann um die wochen die du vorher entbunden hast.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.