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Geschrieben von Sunshine! am 21.04.2003, 14:02 Uhr

Mit 16 nebengewerbe???

Hallo!

Du kannst den Zuschuss betr. Ich-AG nicht bekommen, wenn du kein Arbeitslosengeld bekommst.

Aber jetzt nochmal wegen Ausbildung: Die Zuschüsse zur Existenzgründung sind ja kein geschenktes Geld. Diese Darlehen sind zwar oft in den ersten Jahren zins- und tilgungsfrei, aber dann müssen Zinsen für das Darlehen gezahlt werden und es muss getilgt werden. Du darfst nicht nur das Geld sehen, das evtl. jetzt eingehen könnte, sondern du musst damit rechnen, dass auch eine Menge deines Einkommens dann monatlich für Zinsen und Tilgung draufgehen. Und wenn ihr gar kein Eigenkapital habt und viel investieren müsst, dann wird das eine sehr langfristige Belastung für euch werden und es bleibt evtl. auch nicht viel übrig vom verdienten Geld.
Willst du dich wirklich in so jungen Jahren und ohne Alternative auf dem Arbeitsmarkt so festlegen??

Ich fände es bei weitem besser, wenn du erst mal arbeiten gehen würdest und daneben noch per Abendschule den Hauptschulabschluss und dann eine Ausbildung machen würdest. Dann habt ihr erst mal das Geld, das ihr braucht und du hast deinen Abschluss.
Wenn du erst mal gearbeitet hast und später dann evtl. arbeitslos wirst, dann kommen auch Leistungen des Arbeitsamts wie z.B. Zuschuss zur Ich-AG, Überbrückungsgeld oder eben Arbeitslosengeld/hilfe in Betracht.

Ich wünsch dir die richtige Entscheidung!
Sunshine

 
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