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Geschrieben von Dunja J. am 22.07.2003, 9:19 Uhr

Mal ne blöde Frage: Bekomme ich auch Erziehungsgeld wenn ich weiterhin arbeiten gehe?

Hallo zusammen,

bei meiner ersten Tochter bin ich nur ein Jahr zu Hause geblieben und habe ein budgetiertes Erziehungsgeld erhalten.

Jetzt bin ich wieder schwanger. Eigentlich wollten wir das zweite Kind erst wenn Lea im Kindergarten ist, aber so ist es jetzt passiert und wir freuen uns auch drauf.

Das Problem ist, ich müsste nach der Geburt erstmal weiterhin arbeiten gehen (ausser der Auszeit Mutterschutz) weil es bei uns sonst nicht reicht. Habe ich denn Anspruch auf Erziehungeld wenn ich weiterhin arbeiten gehe? Ich arbeite 28 Stunden die Woche.

Gruss,
Dunja

 
4 Antworten:

Re: Mal ne blöde Frage: Bekomme ich auch Erziehungsgeld wenn ich weiterhin arbeiten gehe?

Antwort von Kriegerin am 22.07.2003, 9:33 Uhr

hallo,
ich denke dein einkommen, das du durch die tätigkeit erwirbst,wird auf das erziehungsgeld angerechnet werden..

Lg
STef

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Gibt keine bloeden Fragen :-)

Antwort von berita am 22.07.2003, 11:56 Uhr

Grundsaetzlich darfst du bis zu 30 Stunden arbeiten. Aber wie meine Vorschreiberin sagte, dein Einkommen geht dann in die Berechnung des Erziehungsgeldes mit ein. Ob und wieviel EG ihr dann noch bekommt, haengt davon ab, wie hoch euer Gesamteinkommen letztendlich ist. Hier kann man es z.B. ausrechnen:

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html

LG
Berit

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Re: Danke für den Link.

Antwort von Dunja J. am 22.07.2003, 12:34 Uhr

oT

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Re: Mal ne blöde Frage: Bekomme ich auch Erziehungsgeld wenn ich weiterhin arbeiten gehe?

Antwort von Sunny1973 am 23.07.2003, 12:43 Uhr

Also Dein Einkommen und das Deines Mannes VOR der Geburt werden angerechnet, wie auch das Mutterschaftsgeld, welches man während des Mutterschutzes erhält.

Ich habe ab *rechne* Anfang Oktober (glaube ich war das) (am 23.11. wurde unser Sohn geboren) bis 21. Januar MuSchuGeld erhalten und das wurde mir auf die 6 Monate Erziehungsgeld angerechnet. Somit bekam ich den ersten Monat 7,- Euro, den 2. Monat 41,- Euro und dann 4x 307 Euro (also nix mit 6x 307,- Euro wie ich es dachte).

Die ersten 6 Monate erhält so ziemlich JEDER das Erziehungsgeld in Höhe von 307,- Euro. Wenn Euer GEMEINSAMES Einkommen 16800 Euro (ca.) nicht übersteigt, dann kannst Du 460,- Euro monatlich für ein Jahr beantragen. Überschreitet Ihr diese Grenze knapp, dann bekommst Du anteilig den 7-12. Monat gezahlt.

Liebe Grüße
Sunny

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