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Geschrieben von Babymama7 am 16.06.2005, 23:44 Uhr

MURMELINE schau doch auch mal bitte

ich hab etwas zu voreilig den beitrag weggeschickt. also bei der anmeldung wird mir das natürlich alles wieder zu nichte gemacht..... also ich würd auch da die finger von lassen

* Für Ihren Anspruch auf Provision gilt grundsätzlich die Aktivierung des kostenpflichtigen Produktes und eine Vertrags-Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Sollte der vermittelte Vertrag vorzeitig gekündigt werden, behält sich 1&1 vor, ausgezahlte Provisionen wieder zurückzufordern. BLA BLA BLA

also wenn das wirklich seriös sein sollte, warum muss ich mir dann sowas anschaffen, also nee ich weiß wirklich nicht, ob das mit rechten dingen zu geht.

fragen wir doch mal murmeline, sie hat mir damals schon mal vor einem fehler bewahrt! lieben gruß Babymama

 
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