Baby und Job

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Geschrieben von Linda761 am 17.04.2012, 14:09 Uhr

@ Linda761

Hallo Leonessa,

so ist es leider nicht. Zusätzlich gerechnet wird nur, wenn Du kein allzu hohes Einkommen hast.

Zitat aus wikipedia:

"Additive Anrechnung:

Treffen Kindererziehungszeiten und andere Beitragszeiten zusammen, zum Beispiel mit Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des erziehenden Elternteils während der Erziehungszeit, werden die daraus resultierenden Entgeltpunkte und die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit zusammengerechnet (§ 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Berücksichtigt wird höchstens ein Gesamtwert, den ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhält. Aufgrund dieser Deckelung erwirbt ein Elternteil, der während der Kindererziehungszeit ein Entgelt von ca. 90 Prozent eines Durchschnittseinkommens oder mehr erzielt, also ab einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von ca. 34.000 €, weniger kinderbezogene Rentenansprüche, und ab einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (64.800 € - dieser Wert bezieht sich beispielhaft auf das Jahr 2009) bleibt die Kindererziehung rentenrechtlich gänzlich unberücksichtigt."

 
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