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Geschrieben von Tinai am 17.04.2012, 11:55 Uhr

gilt nicht für Beamte!

die konnten früher relativ lange ohne Abzug Kinderpause machen oder kinderbedingt TZ arbeiten. Wie das heute ist, weiß ich nicht.

Bei sv-pflichtigen Angestellten - das sind Beamte ausdrücklich nicht - zählt das durchschnittliche Einkommen aller sv-pflichtigen. Das liegt für die meisten Frauen deutlich höher als ihr Einkommen, das sie nach der EZ haben. Und wenn sie in den ersten drei Jahren arbeiten, wird der Anspruch aufgestockt bis zu diesem Durchschnitt (bei mir, wurde es zum Glück nicht reduziert :-))

henni und Benedikte, macht Euch keine Sorgen, die Pensionen liegen deutlich über den Renten und das wird sich in 10, 20 und auch 30 Jahren sicher nicht ändern.

Grüße Tina

 
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