Geschrieben von Kaddie am 29.01.2008, 19:33 Uhr |
Kündigungsfrist in Probezeit
Hallo!
Kann mir jemand die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit nennen? In meinem Vertrag steht 1 Monat auf Monatsende. Das kommt mir etwas lang vor... Dachte immer 2 Wochen pauschal.
Danke!
Wenn es so im Vertrag steht
Antwort von tinai am 29.01.2008, 21:04 Uhr
gilt es auch so. Es sei denn, für die ersten 6 Monate wäre noch einmal explizit etwas anderes vereinbart.
Re: Kündigungsfrist in Probezeit
Antwort von fabianmama25 am 29.01.2008, 21:05 Uhr
Hallo!
Es gibt keine !
Man kann jederzeit ohne Angaben von Gründen aufhören(im Notfall:von heute aufmorgen).
Gruß Steffi
Re: Kündigungsfrist in Probezeit
Antwort von 23bianca am 30.01.2008, 15:19 Uhr
Hallo,
ich würde auch sagen: Wenn es explizit so in deinem Vertrag steht (mit den 4 Wochen), dann wird es wohl auch so sein.
Ansonsten kenne ich die 2-Wochen-Frist zum Monatsende oder Monatsmitte.
Gruß,
Bianca
Re: Kündigungsfrist in Probezeit
Antwort von harmony_ am 01.02.2008, 18:42 Uhr
Ich waere mal gar vorsichtig damit zu glauben, dass man sofort aufhoeren kann.
siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
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