Baby und Job

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Geschrieben von Barilaro am 01.09.2003, 21:00 Uhr

kennt sich jemand aus mit Arbeitslosigkeit...

Hallo

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht erst wenn man 12 Monate voll geabeitet hat. Ich weiß jetzt nicht wie deine Ausbildung dazugerechnet wird. 60% des Bruttolohns mußt du rechnen, dann weißt du was du so an Arbeitslosengeld bekommst. Wegen der Sperre. Denk dran es ist ein Amt und die wollen gute Argumente sehen, warum man kündigen will.

Alles Gute Lucia

 
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