Baby und Job

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Geschrieben von leonessa am 25.01.2014, 23:51 Uhr

Keine Idee mehr......

Mit Deinen Kosten und dem Lohn - das verstehe ich nicht, sorry!

Ich bin selbst im öffentliche Dienst mit untragbaren Arbeitszeiten - teilweise Rufdienst innerhalb von 30 Minuten, etc. DAS kann ich mit kleinen Kindern nicht leisten - mein Mann ist oft unter der Woche nicht hier.

Ich hatte die Möglichkeit, mich "beurlauben" zu lassen. Im Öffentlichen Dienst ruht sozusagen das Arbeitsverhältnis zu den ALTEN BEDINGUNGEN. NACH DER BEURLAUBUNG HAST Du Anspruch auf einen adäquaten Job zum Zeitpunkt Deiner Elternzeit. Dies muss nicht der gleiche Arbeitsplatz sein.

Ich arbeite unterdessen freiberuflich (mit Rücksprache meines AG) und hoffe, dass in ein paar Jahren wieder eine adäquate Stelle für mich vorhanden ist. DAS ist eben der Vorteil des ÖD!!!. Offiziell dürfte ich mich bis zum 18. Lebensjahr meines jüngsten Kindes beurlauben lassen und hätte trotzdem danach noch Anspruch auf einen Arbeitsplatz (den ich vor der Geburt ausgeübt habe). ICH finde das selbst suspekt und habe das sicher nicht vor!


LG, Leonessa

 
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