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Geschrieben von phifeha am 17.11.2005, 22:24 Uhr

KANN MIR EINER SAGEN??????

wenn mein chef mir nun kündigen sollte, ob das von heute auf morgen sein kann?

also ich bin minijoblerin...er möchte mich ja eventeull kündigen...muss er ( auch ohne schriftlichen vertrag) da ne frist einhalten????

danke lg phi

 
7 Antworten:

Re: KANN MIR EINER SAGEN??????

Antwort von tinai am 17.11.2005, 22:33 Uhr

Na klar muss er gesetzliche Fristen einhalten!

Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Und eigentlich ist er auch verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag zu machen!

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Re: @tinai

Antwort von SilvanaR am 17.11.2005, 23:25 Uhr

schriftlicher Vertrag ist nicht unbedingt nötig - mein Anwalt hat mir erklärt, dass wenn einige Monate das Geld kam, ist von einem festen Arbeitsverhältnis auszugehen -
Ich weiß nicht, wie es mit der Kündigungsfrist ausschaut (ich glaube ich habe für 2 oder 3 Monate noch gehalt bekommen)bei einem Minijob bin ich mir nicht ganz sicher -da kann sie ja mal bei N.Bader schauen....

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Richtig, aber doch ein Unterschied

Antwort von tinai am 18.11.2005, 9:53 Uhr

Der AG ist verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen, aber:

Ob er das macht oder nicht ist insofern ohne Bedeutung als das Arbeitsverhältnis alleine durch die "Übung" zustande kommt. Also auch wenn kein schriftlicher vorliegt, gelten eben die gesetzlichen Regelungen.

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Re: Richtig, aber doch ein Unterschied

Antwort von *gina_maria* am 18.11.2005, 17:17 Uhr

nein, er ist nicht verpflichtet einen schriftlichen arbeitsvertrag zu schließen. mit der ausnahme, dass der AN eine schriftliche festlegung verlangt. es gibt auch rechtsgültige verträge, die weder schriftlich noch mündlich geschlossen werden- nämlich konkludent.

bei einem mdl. av kann man mit 1-monats-frist zum 15. oder 1. des monats kündigen.

allerdings weiß ich nicht sicher, ob bei minijobs etwas anderes gilt.

lieben gruß!

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Du willst doch sowieso kündigen, also kapiere ich jetzt die Frage n icht so ganz.

Antwort von KH am 19.11.2005, 12:13 Uhr

Und bei Fehlverhalten (z.B. wenn die Kasse nicht stimmen würde und du der Unterschlagung verdächtig wärest ist glaube ich in jedem Arbeitsvertrag fristlose Kündigung möglich).
Aber ich kenne jetzt die Zusammenhänge nicht ganz. Oder hast du Angst, dass dein Chef dir mit der Kündigung zuvor kommt?

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Re: KANN MIR EINER SAGEN??????

Antwort von bellymum am 19.11.2005, 19:27 Uhr

Hallo, kommt bei Minijobs auf Inhalt des Vertrages oder mdl. Absprachen an. Ich kenne auch leute, die von heut auf nächste Woche nicht mehr gebraucht wurden. Umgedreht auch selbst ohne Frist kündigen konnten.
Wie gesagt, wenn du nix im Vertrag stehen hast, dann kann es durchaus sein.
Nachfragen beim Arbeitgeber!
Viel Glück, bellymum.

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Re: KANN MIR EINER SAGEN??????

Antwort von phifeha am 19.11.2005, 19:29 Uhr

naja, mein arbeitgeber und ich sind ent so gut aufeinander zu sprechen,...shriftich haben wir nichts ausgemacht udn mdl eigentlich auch nichts!

trotzdem danke für deine hilfe!

lg phi

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