Baby und Job

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Geschrieben von ALF0709 am 31.10.2012, 21:32 Uhr

Jetzt frag ich dich mal...

Den § kenne ich. Aber die einhellige Meinung ist, dass der nur beim aktuellen Arbeitsverhältnis anzuwenden ist. Sprich, ich habe das aktuelle Arbeitsverhältnis, was zum Alg-I-Bezug führt, mutwillig (durch Eigenkündigung oder vertragswidrigem Verhalten) zur Beendigung gebracht. Denn in dem § steht nix davon, dass er auch gilt, wenn ich ein AV kündige und innerhalb eines Jahres dann im neuen Job gekündigt werde.

Es ging in meinem Fall übrigens nur fiktiv darum. Die Dame beim Amt hat mir gleich gesagt, was fakt ist, wenn ich mein AV kündige und dann innerhalb eines Jahres gekündigt werde im neuen Job.

Sie hat mir auch die Gründe gesagt, die für mich völlig utopisch sind, die eine Sperrzeit vermeiden:

wesentliche (die Betonung liegt auf wesentlich) Verbesserung des Gehalts
bessere Arbeitszeiten
besserer Fahrtweg
oder die selbst gekündigte Stelle wäre in absehbarer Zeit sowieso durch Befristung beendet worden.

Sie hat auch gleich gesagt: Naja, man hat ja immer die Möglichkeit des Widerspruchs. Aber man bekommt erstmal kein Alg I, muss Alg II beantragen, das zieht echt einiges nach sich.

 
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