Geschrieben von ALF0709 am 31.10.2012, 14:26 Uhr |
Jetzt frag ich dich mal...
Da du dich auszukennen scheinst, frag ich jetzt mal.
Die von dir dargelegte Situation (voriger Job selbst gekündigt, dann im nächsten in Probezeit gekündigt). Da wurde mir auf dem Amt im September auch gesagt, dass es dann eine Sperrzeit gibt. Wo steht das? Ich finde dazu die gesetzlichen Grundlagen nicht. Mir wurde sogar gesagt, dass wenn man binnen einen Jahres (!) dann im neuen Job gekündigt wird, gibt es eine Sperrzeit. Aber wie gesagt, ich finde die Rechtsvorschrift nicht.
Im Gesetz steht, dass ich die letzte Stelle (also die auf Grund welcher ich Alg beantrage) nicht selbst gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag beendet haben darf. Aber von der vorigen steht da nix.
Bitte um Aufklärung. Danke.
- Sperre ALG I bei Kündigung innerhalb der Probezeit vom AG??? - Für-heute-anonym 31.10.12, 11:43
- Re: Sperre ALG I bei Kündigung innerhalb der Probezeit vom AG??? - speedy 31.10.12, 13:50
- Jetzt frag ich dich mal... - ALF0709 31.10.12, 14:26
- Re: Jetzt frag ich dich mal... - speedy 31.10.12, 19:59
- Re: Jetzt frag ich dich mal... - ALF0709 31.10.12, 21:32
- Re: Jetzt frag ich dich mal... - speedy 01.11.12, 7:58
- Re: Jetzt frag ich dich mal... - ALF0709 31.10.12, 21:32
- Re: Jetzt frag ich dich mal... - speedy 31.10.12, 19:59
- Jetzt frag ich dich mal... - ALF0709 31.10.12, 14:26
- Re: Sperre ALG I bei Kündigung innerhalb der Probezeit vom AG??? - speedy 31.10.12, 13:50
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