Geschrieben von Murmeline am 30.06.2005, 15:42 Uhr |
Hier die Erklärung von Wikipedia:
"Wertstellung bezeichnet im Bankenwesen die Festsetzung des Datums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto wirksam wird.
Die Zinsberechnung erfolgt auf Grundlage der Wertstellung auf dem betreffenden Konto. Bei unterschiedlichen Wertstellungterminen einer Überweisung zwischen zwei Konten derselben Bank ergeben sich somit Zinsvorteile für die ausführende Bank, da für den Zeitraum zwischen den Wertstellungen für den überwiesenen Betrag weder auf dem Ausgangs- noch auf dem Zielkonto Zinsen berechnet werden.
Bei Bareinzahlungen muss laut BGB die Wertstellung am selben Tag erfolgen.
Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Wertstellung"
Schau einfach mal auf Deinem Kontoauszug nach! Bei mir steht beim Gehalt immer, dass die Wertstellung erst am 01. ist (ich bin bei der Volksbank). Hebe ich es vorher ab, nehme ich es quasi vorzeitig (und kostenpflichtig) in Anspruch. Sorry, dass ich es nicht besser erklären kann - ein "Banker" kann es Dir sicher verständlicher erläutern!
LG Murmeline
- off-topic, Beamte/NRW, verspätete Bezüge? - marit 29.06.05, 9:02
- Re: off-topic, Beamte/NRW, verspätete Bezüge? - Murmeline 29.06.05, 15:03
- Wertstellung erst am 1.? - marit 30.06.05, 12:33
- Hier die Erklärung von Wikipedia: - Murmeline 30.06.05, 15:42
- @marit - andrea70 01.07.05, 9:59
- Re: @andrea - marit 04.07.05, 9:07
- Wertstellung erst am 1.? - marit 30.06.05, 12:33
- Re: off-topic, Beamte/NRW, verspätete Bezüge? - Sabri 29.06.05, 16:06
- Stimmt, - Murmeline 29.06.05, 16:28
- Re: off-topic, Beamte/NRW, verspätete Bezüge? - Murmeline 29.06.05, 15:03