Geschrieben von mausekind1 am 31.05.2005, 10:50 Uhr |
Frage zur Berechnung Erz.geld
Also wenn du nur ein 1/2 Jahr in den EU gehen möchtest und dein Freund 2 Jahre dann solltest du deinen Freund gleich als empfänger fürs EG eintragen. Allerdings darf er während dessen nicht Arbeiten gehen da er sonst das Gehalt vom Vorjahr angeben muß und wenn er da über die 30000€ kommt könnt Ihr das EG abschreiben.
Das Problem ist auch wenn du das EG beantragst und nach einem 1/2 Jahr wieder Arbeiten gehst wird das EG neu berechnet und dann kann es sein das Ihr auch nichtsmehr bekommt.
Hoffe ich konnte dir helfen.
- Frage zur Berechnung Erz.geld - speedy 11.05.05, 13:30
- Re: Frage zur Berechnung Erz.geld - mausekind1 31.05.05, 10:50
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