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Geschrieben von Wredet am 27.09.2005, 15:09 Uhr

Frage zu Mutterschutz / Urlaubsanspruch

Also, man h´hat ja für die Zeit des MuSchu auch Urlaubsanspruch. Nu würd ich gern meinen ganzen Urluab vor der geburt nehmen. Was ist aber nun wenn der Krümel z.B. 2-3 Wochen früher kommt? dann hat man ja von da an 8 Wochen. Den urlaub kann ich ja vorher aber nur nach ET ausrechnen. Kann ja teoretisch sein das mein Mu.Schu ehr endet als geplant und sich somit mein Urlaubsanspruch (den ich ja VORHER) nehmen will verringert?
Weiß jeamand wie da die Rechtslage ist?

Lieben Dank
Tanja

 
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