Geschrieben von Wredet am 27.09.2005, 15:09 Uhr |
Frage zu Mutterschutz / Urlaubsanspruch
Also, man h´hat ja für die Zeit des MuSchu auch Urlaubsanspruch. Nu würd ich gern meinen ganzen Urluab vor der geburt nehmen. Was ist aber nun wenn der Krümel z.B. 2-3 Wochen früher kommt? dann hat man ja von da an 8 Wochen. Den urlaub kann ich ja vorher aber nur nach ET ausrechnen. Kann ja teoretisch sein das mein Mu.Schu ehr endet als geplant und sich somit mein Urlaubsanspruch (den ich ja VORHER) nehmen will verringert?
Weiß jeamand wie da die Rechtslage ist?
Lieben Dank
Tanja
- Frage zu Mutterschutz / Urlaubsanspruch - Wredet 27.09.05, 15:09
- Re: Frage zu Mutterschutz / Urlaubsanspruch - Elisabeth mit Fumi & Temi 27.09.05, 15:44
- Elisabeth hat recht... - tinai 27.09.05, 20:38
1-Euro-Job...und schon Panik *Hilfe*
Ich brauche noch ein Tageskind !!!!
Verdienst bei C+A oder H+M--Arbeitet jemand von Euch dort????
Die erste Absage ist schon da......brauche Hilfe!
Nachhilfe nebenbei
Krankenschwester ???
Telefonnummer zwecks Teilzeitinfo? Hat die eine(r)?
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Wie dazu verdienen??? HILFE! Muss mich mal ausheulen...