Geschrieben von Wredet am 27.09.2005, 15:09 Uhr |
Frage zu Mutterschutz / Urlaubsanspruch
Also, man h´hat ja für die Zeit des MuSchu auch Urlaubsanspruch. Nu würd ich gern meinen ganzen Urluab vor der geburt nehmen. Was ist aber nun wenn der Krümel z.B. 2-3 Wochen früher kommt? dann hat man ja von da an 8 Wochen. Den urlaub kann ich ja vorher aber nur nach ET ausrechnen. Kann ja teoretisch sein das mein Mu.Schu ehr endet als geplant und sich somit mein Urlaubsanspruch (den ich ja VORHER) nehmen will verringert?
Weiß jeamand wie da die Rechtslage ist?
Lieben Dank
Tanja
Re: Frage zu Mutterschutz / Urlaubsanspruch
Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 27.09.2005, 15:44 Uhr
Wieso? Ich denke, nach dem neuesten Gesetz wird das, was vorne am MuSchu "fehlt", hinten wieder drangehängt? Dann dürfte das doch kein Problem sein.
Elisabeth hat recht...
Antwort von tinai am 27.09.2005, 20:38 Uhr
..seit neuestem wird die "verlorengegangene" zeit, die das Baby früher kommt hinten dran - die neue Gerechtigkeit.
Also ist es für den Urlaub wurscht.
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Die erste Absage ist schon da......brauche Hilfe!
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