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Geschrieben von Sabri am 06.05.2010, 0:41 Uhr

Frage an die Lehrerinnnen

Hallo!
Wie lange im Vorraus muss die Schulleitung eine außerplanmäßige Dienstbesprechung ankündigen? Darf es sein, dass die sagt, wir machen so lange, bis alles besprochen ist (ohne zeitliche Befristung)? Muss dies im Vorfeld mit dem Lehrerrat abgesprochen werden? Es geht um eine Grundschule in NRW und um die rechtliche Situation.
Gruß, Sabri

 
1 Antwort:

Hallo

Antwort von Henni am 08.05.2010, 9:18 Uhr

Nicht dass du denkst, keiern liest es: cih weiss es nciht, denn eine Dienstbesprechung ist ja was anderes als eine KOnfeenz, die ja 5 werktage vorher eingeladen wird...eine dringende Dienstbesprechung kann da sicher aus Gründen der Brisanz oder so sehr kurzfristig angeordnet werden... aber ob da wirklich dann jeder kommen MUSS weiß ich nicht, und dass die open end sind denke ihc kann doch im veraf der Besprechung per Antrag auch geändert werden, oder? ISt bei usn so! Also wenn jemand "Ende der Diskussion" beantragt oder einen Antrag auf Ende um 18 uhr stellt, so wird darüber abgestimmt! Was ist denn konkret? Gehts umijdner betreuung? Dann sieht die sache nämlich denke cih noch anders aus....

LG HEnni

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