Geschrieben von koja am 05.05.2010, 10:59 Uhr |
Sonderfall beim Elterngeld - Bitte um Hinweise
Hallo,
eine Frage an die Elterngeld-Auskenner:
Man kann ja das Elterngeld strecken und sich auf zwei Jahre auszahlen lassen. Wie wird hierbei Teilzeitarbeit angerechnet, wenn man im ersten Jahr gar nicht arbeitet und im zweiten Jahr vielleicht 15 Stunden/Woche? Ich lese die Broschüre zum Elterngeld so, dass nur Teilzeitarbeit im ersten Jahr Elterngeld-verringernd wirkt und nicht eingerechnet wird, was man im zweiten Jahr dazuverdient. Kann das sein?
Ich würde gern zwei Jahre zu Hause bleiben, aber im zweiten Jahr ein bisschen arbeiten und dann zeitnah das zweite Kind bekommen, für das nach zwei Jahren Elterngeldbezug zur Berechnung des Elterngelds fürs zweite Kind ja dann mein volles Einkommen vor der ersten Geburt herangezogen wird, oder?
Vielen Dank für Hinweise und Tipps und viele Grüße.
Re: Sonderfall beim Elterngeld - Bitte um Hinweise
Antwort von speedy am 05.05.2010, 11:46 Uhr
Hi,
das Strecken des Elterngeldes auf 2 Jahre ist nur eine Auszahlungsmodalität, ändert aber sonst nichts an den Durchführungsbestimmungen.
Also: Für die Höhe des Elterngeldes wird nur Einkommen im ersten Bezugsjahr angerechnet, was du im 2. Jahr dazuverdienst spielt keine Rolle.
Aber: Für das Elterngeld beim 2. Kind werden nicht 2 Jahre Elterngeld als Zeitraum angerechnet, sondern eben nur das eine erste Jahr, so dass für das Elterngeld beim 2. Kind dein Einkommen aus dem 2. Jahr relevant ist und NUR wenn weniger als 24 Monate zwischen den beiden Kindern liegen, kommen ggf. noch Einkommensmonate vor der ersten Geburt mit in die Rechnung.
Gruß, Speedy
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