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Geschrieben von Kalogo am 17.11.2005, 17:11 Uhr

Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ?

Hallo,
vielleicht war jemand schon in der gleichen Situation wie ich :

Mein jüngstes Kind wird diesen Monat 3 Jahre alt und der Erziehungsurlaub endet damit ja. Im April soll mein nächstes Kind zur Welt kommen. Für die Zeit dazwischen kommt ein kurzer Wiedereinstieg in den Beruf nicht in Frage (ist auch vom Dienstherrn nicht erwünscht). Deshalb habe ich "Beurlaubung aus familiären Gründen" beantragt, die auch bewilligt wurde.

Diese Beurlaubung wird aufgehoben, wenn der Erziehungsurlaub für das nächste Kind beginnt. Dazu heißt es im Gesetz aber ganz klar, daß der Erziehungsurlaub erst nach Ablauf des Mutterschutzes beginnt, also 8 Wochen nach der Geburt.
Mir kommt das etwas merkwürdig vor : Das Kind ist auf der Welt, aber es besteht weder Mutterschutz noch Erziehungsurlaub ?

War/ist jemand in der gleichen Situation und wie ist es bei ihr gehandhabt worden ?
(Nur zur Klarstellung : Um Gehaltszahlungen geht es mir nicht. Die Frage ob Erziehungsurlaub oder nicht hat aber Bedeutung z.B. für den Beihilfeanspruch).

Danke und Gruß Julia

 
6 Antworten:

Re: Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ?

Antwort von Murmeline am 17.11.2005, 18:50 Uhr

Hallo,
ich war zwar selbst nicht in Deiner Situation (zwar auch Beamtin, aber hatte nur Mutterschutz und nie Elternzeit oder Beurlaubung) aber hoffe, dass ich die Rechtslage korrekt weitergebe (sicherheitshalber würde ich Dir raten, bei Deinem Personalsachbearbeiter nachzufragen).

Ich arbeite bei einer Kommunalverwaltung in NRW. Bei uns ist es so, dass während einer Beurlaubung der Beihilfeanspruch ruht. Theoretisch müßtest Du für diese Zeit also die private KV auf 100 % aufstocken. ABER: es kommt darauf an, wie Dein Mann krankenversichert ist. Angenommen er ist in einer gesetzlichen Krankenkasse, dann kannst Du bei ihm für diese Zeit familienversichert werden, da du ja dann kein Einkommen und keinen Beihilfeanspruch hast. Ob Dein private KV Dich während dieser Zeit beitragsfrei stellt oder vielleicht den Betrag für eine "Anwartschaft" ohne Leistungen von Dir erhebt, müßtest Du in diesem Falle dort erfragen.
Oder ist Dein Mann vielleicht selber Beamter? Dann wärst Du für die Zeit Deiner Beurlaubung über ihn beihilfeberechtigt, er müßte dann halt Deine Krankenkosten mit in seinen Beihilfeantrag aufnehmen. An Deiner privaten KV würde sich dann nichts ändern.

Wie gesagt gilt diese Regelung bei MEINEM Dienstherrn...bei Deinem kann es anders aussehen, im Zweifelsfall bitte genau nachfragen!

Alles Liebe Murmeline

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Nachtrag!

Antwort von Murmeline am 17.11.2005, 18:59 Uhr

Ach so, noch etwas: mich an Deiner Stelle würde es nicht interessieren, ob Dein Dienstherr über Deine kurzzeitige Rückkehr bis zum erneuten Mutterschutz erfreut ist oder nicht. Das ist sein Problem und nicht Deins. Ich würde einfach für diese kurze Zeitspanne wiederkommen und meine Arbeitskraft anbieten...soll er doch sehen, wo er Dich (natürlich schwangerschaftskonform;-) hinsetzt und welche Arbeit er Dir zuweist. Es ist Dein gutes Recht und eine Beurlaubung greift in Deine Rechte ein (siehe oben) und Du verschlechterst Dich. Warum willst Du das tun? Und wenn Du die paar Tage im Büro sitzt und Zeitung liest - so what? Ich kenne etliche, die es auch so gemacht haben...sie sind dann von Büro zu Büro spaziert, haben sich mit den KollegInnen unterhalten und diese von der Arbeit abgehalten *grins* aber das zu klären, ist Aufgabe des Dienstherrn, und so geht Dir wenigstens keine Dienstzeit verloren! Gib hier im Forum mal das Suchwort "Beurlaubung" ein - ich hatte vor kurzem etwas zum Thema familienpolitische Beurlaubung mit all ihren Nachteilen für eine andere Posterin rausgesucht!
LG Murmeline

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Re: Nachtrag!

Antwort von Kalogo am 17.11.2005, 22:07 Uhr

Danke Murmeline :-)

Das Post wollte ich nicht zu lang machen und habe daher ein paar Einzelheiten weggelassen :
In meinem speziellen Fall ist die Beihilfe kein Problem, weil die Kinder und ich nun auch über meinen Mann beihilfeberechtigt sind (obwohl ich da wieder Schlimmstes befürchte an Papierkram).
Ein kurzer Wiedereinstieg wäre mit 4 noch recht jungen Kindern für mich jetzt ein gewisses Problem, aber unter "normalen" Umständen hätte ich das gemacht. Normal sind sie aber deshalb nicht, weil mein Mann mein Dienstherr ist (hihi, aber nicht zuhause ;-) und man sehr genau darauf achtet, daß man mich nicht besser behandelt als jeden anderen, was letztlich schon früher auf eine Schlechterbehandlung hinausgelaufen ist.

Mich hat daher mehr das "Prinzip" interessiert. Wenn ich auf andere Fälle verweisen könnte, in denen der Erziehungsurlaub ab Geburt gewährt worden ist, hätte ich es evt. nochmals versucht.
Na ja, aber wie das so ist, wenn es einem ums Prinzip geht ... ich vergesse es wohl lieber und freue mich auf's Kind (sowieso !).

LG Julia (schaue jetzt gleich nach Deinem früheren Beitrag :-)

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Re: Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ?

Antwort von Benedikte am 19.11.2005, 0:22 Uhr

Hi,
wieso besteht kein Mutterschutz?der bsteht doch automatisch ab Geburt für abhängig Beschäftigte, oder?

Für den Dienstherren ist die von Dir beschriebene VAriante günstiger. Du hast für die DAuer der Beurlaubung- und Du hast Dich ja auch für den Mutterschutz beurlauben lassen- keinen Anspruch auf Beihilfe gegenüber Deinem Dienstherren, die Beurlaubung ist nicht ruhegehaltsfähig, zählt nicht auf Standzeiten für Beförderungen, zählt nicht fürs Weihachtsgeld- sprich, die Beurlaubung geht voll zu Deinen LAsten.

Ich bin in einer ähnlichen Situation gewesen, gleicher SAchverhalt mit dem Unterscheid, dass ich nach Kind 1 noch viel Erziehungsurlaub übrig hatte als sich Kind 2 anmeldete. Und statt dann eben wieder arbeiten zu gehen, meinen Erziehungsurlaub bis Beginn der Mutterschutzfrist verlängert habe. DAs war für den Dienstherren natürlich teuer, weil er mir, ohne dass ich einen Tag genarbeitet hatte, den Mutterschutz voll zahlen musste, nebst Beihilfeanspruch, Anrechnung auf Ruhegehalt etc.

Benedikte

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Re: @Benedikte

Antwort von Kalogo am 20.11.2005, 23:31 Uhr

Hallo Benedikte,
ja, das sehe ich auch so : Ich habe einige Nachteile durch die Beurlaubung. Warum ich es mit dem Urlaub jetzt (und auch früher mit dem Erziehungsurlaub) nicht anders einrichten "kann", habe ich ja oben als Nachtrag versucht zu erklären.
Ich hätte mich nur dann nochmals an die Personalabteilung gewendet, wenn ich von einem vergleichbaren Fall gehört hätte, in dem zumindest während des Mutterschutzes schon Erziehungsurlaub bewilligt wurde.
Inzwischen hat ein Kollege angeboten, sich nochmals mit der Frage zu befassen.
Wir werden sehen ...

Gruß Julia

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Re: versuche es mal ueber Treu und Glauben

Antwort von Benedikte am 22.11.2005, 1:10 Uhr

Nach Paragraph 88 Bundesbeamtengesetz ( gluabe ich, analog in den LAndesbeanmtengesetzen) haetten sie Dich eh beurlauben muessen yzur betruung eines Kindes. Und die haettest Du befristen koennen auf acht Wochen vor geburt, also benginn Mutterschutz. Von daher finde ich deren Loesung etwas link- sie haben getan, als taten sie Dir einen Gefallen, dabei haben sie Dir nur eine Freistellung gebeten, auf die Du eh einen rechtsanspruch hast und durch den bloeden Zeitraum stehst Du wesentlich schlechter als bei der von mir genannten VAriante. Allerdings- passiert ist passiert. HAbt Ihr einen Frauenbeauftragte- oder einen Personalrat? Besprich es doch mal dort.
viel Erfolg, Benedikte

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