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Geschrieben von Cordi+Lotte am 06.07.2005, 5:50 Uhr

Frage Erziehungsurlaub Lehrerinnen

HI,
ich muss ab heute nicht mehr arbeiten und befinde mich im Mutterschutz!! Juhu! Prüfungen erledigt, Noten eingetragen, ...Heute noch Gesamtkonferenz und morgen noch die Zeugniskonferenz für meine Abschlussklasse!
Mitte August werde ich wohl unsere zweite Tochter entbinden! Da ich bei unserer ersten im Ref war, habe ich nach 9 Monaten wieder gearbeitet und kenne mich nicht so mit den Rechten aus!
Ich möchte ein Jahr lang zu Hause bleiben. Wie sieht´s mit Verlängerungen danach aus? Einmal, mehrmals? Könnte ich dann an eine andere Schule versetzt werden? (ich arbeite in Hessen)
Peinliche Frage: auf dem Dienstweg heißt doch über die Schule zum Schulamt?! (Ich musste bisher nicht so viel auf diesem Weg erledigen!)
Grüße Cordi

 
4 Antworten:

Re: Frage Erziehungsurlaub Lehrerinnen

Antwort von Henni am 06.07.2005, 9:26 Uhr

Hallo

also: du musst dich (zumindest in baWü, ich denke aber überall) ziemlich sofort nach der geburt für 2 Jahre im Vorraus entscheiden was du machen willst. diese entscheidung kann später nur mit zustimmung des oberschulamtes geändert werden.

Du kannst aber (so wie ich) erst mal 2 jahre EU beantragen. ich bin nun dann ein jahr zuhause geblieben und fange nun mit eienr 1/4 stelle wieder an, bleibe aber im EU. Man kann allles zwischen 1/4 und einer 3/4 stelle arbeiten und trotzdem im EU sein. das ist finde ich sehr praktisch und ich habe mit kIndern eh immer nur 1/2 gearbeitet.

Eine GARANTIE dass du wieder an deine alte schule kommst hast du weder nach einem noch nach 2 jahren. rein theoretich könntest du ja JEDER zeit versetzt werden. aber. die meisten schulen nehmen einen ja gern wieder und "kämpfen" auch für einen.

Dienstweg heißt über deinen schulleiter...

und der müsste all das ja eh wissen...

LG und gute restschwangerschaft! Henni

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Re: Frage Erziehungsurlaub Lehrerinnen

Antwort von rubi am 06.07.2005, 15:30 Uhr

Hallo,

habe gerade mit der Regierung (sitze in Bayern) telefoniert (die ist für mich zuständig, da es bei uns im beruflichen Schulwesen kein Schulamt gibt) - wegen meiner Elternzeit.

Du kannst Elternzeit in (meine ich) 4 Abschnitten nehmen und 12 Monate davon bis zum 8. Geburtstag des Kindes aufheben.

Ferien - so habe ich gerade erfahren - sind dabei möglichst auszusparen (nach der Urlaubsverordnung) *ggggggggggg*, war klar, dann brauchen die mir kein Gehalt mehr zu zahlen.

Du kannst Dich für ein Jahr festlegen, es kann aber dann sein, dass ein weiteres Jahr nicht genehmigt wird (zumindestens in der Theorie, in der Praxis wohl im öffentlichen Dienst eher nicht), Du kannst Dich aber auch für zwei Jahre festlegen und in der Elternzeit teilzeit arbeiten (so mache ich das).

Wie das mit den Versetzungen bei Euch ist, weiß ich nicht, ich weiß nur, dass ich jedes Mal beim Teilzeitantrag unterschreibe, dass mir klar ist, dass ich ggf. bei Rückkehr auf Vollzeit an eine andere Schule versetzt werden könnte (ich denke, da müsste es in der Praxis schon hart kommen, dass das wirklich so zutrifft, also wohl auch Theorie, aber die müssen sich halt absichern).

Dienstweg heißt über Schulleiter an Schulamt oder Regierung oder Kumi, wer halt dann nach dem Schulleiter zuständig ist.

Bei unserer Bezirksregierung sind die Mitarbeiter diesbezüglich aber sehr hilfsbereit und auskunftsfreudig (habe gerade mit einer netten Dame telefoniert, die mich auch aufgeklärt hat), kannst ja auch mal da unverbindlich anrufen und fragen.

LG und noch alles Gute für die Geburt!
rubi

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Re: Frage Erziehungsurlaub Lehrerinnen

Antwort von Walli17 am 06.07.2005, 18:17 Uhr

Hallo!
Ich bin auch Lehrerin in Hessen und unser erstes Kind soll noch diese Woche auf die Welt kommen.
Nach dem Mutterschutz habe ich Elternzeit bis zum Schuljahresende 2005/2006 beantragt, danach will ich wieder Teilzeit arbeiten. Es ist möglich (laut Aussage vom Schulamt) die Elternzeit zu verlängern, man muss sich nicht sofort festlegen. Schwieriger ist es, Elternzeit, die du einmal beantragt hast zu verkürzen. Dann muss das Schulamt dich nämlich wirklich brauchen, du bist also darauf angewiesen, dass irgendwo eine Lehrerin gebraucht wird. Während deiner Elternzeit kann man dich eigentich nicht versetzten, es sei denn, du stellst einen Antrag.Soweit ich weiß, hast du due vollen drei Jahre ein Recht darauf, an deine alte Schule zurückzukehren.
Da ich mein erstes Kind kriege habe ich auch noch keine praktischen Erfahrungen, aber so sind meini Infos vom Schulamt.
LG
Regina

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Re: Frage Erziehungsurlaub Lehrerinnen

Antwort von ny152 am 06.07.2005, 22:26 Uhr

Ich hatte beim ersten Kind auch zunächst ein Jahr Elternzeit beantragt, dann aber um weitere 6 Monate verlängert. War kein Problem, ich hätte auch weiter verlängern können, musste es nur etwa 8 Wochen vorher schriftlich ankündigen (Niedersachsen).

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