Baby und Job

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Geschrieben von KaMeKai am 22.01.2004, 7:50 Uhr

Erziehungsurlaub

die Elternzeit endet, wenn das jüngste Kind 3 ist. Die Elternzeit, die fürs erste Kind "verfallen ist", kannst Du jetzt nicht mehr anhängen, wenn Du nicht von vornherein beantragt hast, dass Du für sie ein Jahr später nehmen willst.
Verhandel doch mal mit dem AG, ob er Dich noch ein paar Monate beurlaubt.
Und im KiGa würde ich auch noch mal antanzen und sie eindringlich bitten, für Dich einen Platz zur Verfügung zu stellen. Im Grunde genommen hast Du Anspruch auf einen KiGa-Platz, wenn das Kind 3 ist. Die Gemeinde ist eigentlich verpflichtet, Dir einen Platz anzubieten.
Versuch es auch dort mal.
LG
Kathrin

 
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