Geschrieben von Red_Laila am 23.01.2005, 18:44 Uhr |
Erziehungsurlaub und Teilzeitstelle
Ich bin bis zum Mutterschutz einer Teilzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 22,5 Stunden pro Woche nachgegangen. Ich habe am 06.01. mein Kind bekommen und möchte nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Kann ich dann trotz Teilzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 22,5 h Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld beantragen? Wie sollte die schriftliche Mitteilung an meinen Arbeitgeber aussehen? Also ich meine, wie kann ich es formulieren, dass ich in Erziehungsurlaub gehe und trotzdem ganz normal meiner Teilzeitbeschäftigung nachgehe?
Red_Laila
Re: Erziehungsurlaub und Teilzeitstelle
Antwort von anjaeva am 23.01.2005, 21:03 Uhr
Hallo,
also ich denke Du hast da etwas falsch verstanden, wenn Du nach dem Mutterschutz gleich wieder aarbeiten gehst auch wenn es bloß Teilzeit ist nimmst Du keinen Erziehungsurlaub/ Elternzeit ich werde auch wieder nach 8 Wochen Teilzeitmäßig arbeiten gehen 27,5 Std die Woche. Habe meinem Arbeitgeber dies als Email geschrieben vor meinem Mutterschutz bereits und Ihm mitgeteilt das ich keinerlei Elternzeit nehme nur das ich von Vollzeit auf Teilzeit wechseln werde. Erziehungsgeld kannst Du ganz normal beantragen da Du ja unter 30 Std die Woche arbeitest.
Viel Glück,
Anja
Re: Erziehungsurlaub und Teilzeitstelle
Antwort von may&fenja am 23.01.2005, 21:59 Uhr
sind es nicht 19 wochenstunden in EZ?
und es gibt da auch einkommensgrenzen. die meisten die ich kenn, die wieder arbeiten gegangen sind nach dem mutterschutz, haben gar nichts an erziehungsgeld bekommen.
lg may
Re: Erziehungsurlaub und Teilzeitstelle
Antwort von ruegenkind am 24.01.2005, 12:13 Uhr
Huhu,
die 19 Stunden waren einmal, jetzt kann man in der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten.
Meine Chefin wollte das auch gleich voll ausnutzen, aber ich konnte sie dann doch überzeugen, dass ich nur 20 Stunden die Woche arbeiten gehe.
Man kann doch trotzdem Elternzeit beantragen beim AG, auch wenn man wieder halbtags arbeitet.
Und Erziehungsgeld würde ich auf alle Fälle bantragen.
lg
Dani
Re: Erziehungsurlaub und Teilzeitstelle
Antwort von Red_Laila am 24.01.2005, 13:40 Uhr
Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten.
Red_Laila
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