Baby und Job

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Geschrieben von berita am 28.02.2006, 19:43 Uhr

Erziehungsgeld - Einkommensgrenze

Dein Einkommen vor dem Mutterschutz wird auf keinen Fall angerechnet. Wenn du waehrend der Elternzeit arbeitest, dann schon, aber nicht bei pauschal versteuerten (!) Minijobs. Gib mal bei Google Erziehungsgeld rechner ein, da solltest du genau ausrechnen koennen, was ihr bekommt.

LG
Berit

 
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