Geschrieben von berita am 28.02.2006, 19:43 Uhr |
Erziehungsgeld - Einkommensgrenze
Dein Einkommen vor dem Mutterschutz wird auf keinen Fall angerechnet. Wenn du waehrend der Elternzeit arbeitest, dann schon, aber nicht bei pauschal versteuerten (!) Minijobs. Gib mal bei Google Erziehungsgeld rechner ein, da solltest du genau ausrechnen koennen, was ihr bekommt.
LG
Berit
- Erziehungsgeld - Einkommensgrenze - schnubbel80 28.02.06, 15:44
- Re: Erziehungsgeld - Einkommensgrenze - berita 28.02.06, 19:43
- Erziehungsgeldrechner! - HeidiK 01.03.06, 10:40
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