Baby und Job

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Geschrieben von Oktaevlein am 18.02.2018, 22:39 Uhr

das heißt aber nicht

Ebenfalls nochmal aus § 16 des Mutterschutzgesetzes:

"Eine konstitutionsbedingte Gefahr für die Schwangere reicht aus, ohne dass es auf die gesundheitsgefährdende Wirkung der Arbeit ankommt."

Ob das dem Arbeitnehmer passt oder nicht.

Da sich die AP aber nicht mehr äußert, wissen wir eh nicht, ob in ihrer speziellen Situation ein individuelles Beschäftigungsverbot in Frage käme oder nicht.

In jedem Fall ist der erste Ansprechpartner bei Gesundheitsproblemen der Arzt.

 
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