Geschrieben von Oktaevlein am 18.02.2018, 22:39 Uhr |
das heißt aber nicht
Ebenfalls nochmal aus § 16 des Mutterschutzgesetzes:
"Eine konstitutionsbedingte Gefahr für die Schwangere reicht aus, ohne dass es auf die gesundheitsgefährdende Wirkung der Arbeit ankommt."
Ob das dem Arbeitnehmer passt oder nicht.
Da sich die AP aber nicht mehr äußert, wissen wir eh nicht, ob in ihrer speziellen Situation ein individuelles Beschäftigungsverbot in Frage käme oder nicht.
In jedem Fall ist der erste Ansprechpartner bei Gesundheitsproblemen der Arzt.
- Schwager im Einzelhandel - Pia123 15.02.18, 11:14
- Re: Schwager im Einzelhandel - mellomania 15.02.18, 15:17
- Re: Schwager im Einzelhandel - Oktaevlein 15.02.18, 23:22
- nein oktavlein - mellomania 16.02.18, 13:08
- Re: nein oktavlein - Oktaevlein 16.02.18, 22:51
- nein oktavlein - mellomania 16.02.18, 13:08
- Re: Schwager im Einzelhandel - VerenaSch 17.02.18, 8:19
- Re: Schwager im Einzelhandel - Sterntaler-2016 18.02.18, 10:01
- Re: Schwager im Einzelhandel - Oktaevlein 18.02.18, 11:39
- Re: Schwager im Einzelhandel - Johanna3 18.02.18, 20:34
- das heißt aber nicht - mellomania 18.02.18, 21:39
- Re: das heißt aber nicht - Oktaevlein 18.02.18, 22:33
- Re: das heißt aber nicht - Oktaevlein 18.02.18, 22:39
- Nachtrag - Oktaevlein 18.02.18, 22:46
- Re: das heißt aber nicht - Oktaevlein 18.02.18, 22:39
- Re: das heißt aber nicht - Johanna3 19.02.18, 19:50
- Re: das heißt aber nicht - Oktaevlein 18.02.18, 22:33
- das heißt aber nicht - mellomania 18.02.18, 21:39
- Re: Schwager im Einzelhandel - Johanna3 18.02.18, 20:34
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Ach man, wenn die Entscheidung doch nur einfacher wäre...
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