Baby und Job

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Geschrieben von Oktaevlein am 18.02.2018, 22:33 Uhr

das heißt aber nicht

Ich zitiere nochmal aus meiner Antwort:

"Ein Beschäftigungsverbot kann auch dann ausgesprochen werden, wenn möglicherweise Gefahren für Mutter und Kind bestehen, der Arbeitgeber dies aber nicht von sich aus überprüfen lässt"

Dass ihr das überprüft und den Arbeitnehmer auf einen sicheren Arbeitsplatz versetzt ist ja gut und schön. Aber vielleicht macht das nicht jeder Arbeitgeber. Unter anderem dafür hat der Frauenarzt weiteren Handlungsspielraum, um Mutter und Kind zu schützen.

 
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