Baby und Job

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Geschrieben von Johanna3 am 19.02.2018, 19:50 Uhr

das heißt aber nicht

Es gibt aber viele Fälle, in denen eine Krankschreibung nicht gerechtfertigt wäre, da eben keine Krankheit besteht. Bei einer Risikoschwangerschaft beispielweise. Ganz sicher hat der Dienstherr bei einer derartigen Entscheidung keinerlei Mitspracherecht!

Wohl kann in in zahlreichen Fällen davon ausgegangen werden, dass die Beschäftigung in der Schwangerschaft Mutter und / oder Kind gefährdet ohne das die Mutter aktuell erkrankt ist.

 
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