Baby und Job

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Geschrieben von GoLLoM am 02.09.2003, 21:44 Uhr

Befristeter Arbeitsvertrag

Nach den neuen Gesetzesänderungen musst du dich auf jeden Fall beim AA melden.
Leistungen erhälst du allerdings nur dann, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.

Hast du bisher Vollzeit gearbeitet? Dann würde dein Arbeitslosengeld bzw die -hilfe auf die Stundenzahl gekürzt werden, für die du jetzt zur Verfügung stehst.

Allerdings musst du ne Betreuung für dein Kind nachweisen können.

Bei der KK kannste dich glaub ich beitragsfrei stellen lassen. Musste mal nachfragen.

Bist du verheiratet? Dann käme eine Familienversicherung bei deinem Mann in Frage.

Da du ja vorraussichtlich keine Leistung vom AA erhalten wirst,kannst dich aber trotzdem ARBEITSSUCHEND registrieren lassen, wird sich der Gang zum Sozi wohl nicht vermeiden lassen. Sofern du keine andre Geldquelle hast *fg*

GoLLoM

 
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