Baby und Job

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Geschrieben von Sternenmeer am 13.01.2013, 9:00 Uhr

Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

hallo!
Kündige blos nicht selber, dann bist du ein paar Wochen vom Arbeitsamt gesperrt. Wenn dein Chef dich loshaben möchte, muss er dir kündigen.
Somit hast du Anspruch aus ALG 1. Wie vorher schon geschrieben, besser du suchst dir noch während der deiner Beschäftigungszeit einen Job als von der Arbeitslosigkeit.
Beim Aufhebungsvertrag gibt es auch eine Speerzeit beim Arbeitsamt.
Gruß

 
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