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Geschrieben von ???imGesicht am 12.01.2013, 21:50 Uhr

Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

Hallo,
ich bin neu hier, und hab ein paar Fragen an euch.

Mein Arbeitgeber möchte aus bestimmten Gründen, das ich kündige. Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Ich selbst möchte dieses Arbeitsverhältnis auch schnellstmöglich hinter mir lassen. Mein AG sagt, ich soll mir in Ruhe erstmal was anderes suchen und dann kündigen.

Wenn ich selbst kündige, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld oder werde ich gesperrt? Ich bin Mutter, und arbeite auf Steuerklasse 5)
Ich möchte da ehrlich gesagt nicht erst weg, wenn ich was neues habe, sondern schon am liebsten nächste woche.
Mein AG sieht eventuell vor, den Vertrag aufzulösen. (aufhebungsvertrag oder wie das heisst)

Kennt sich damit jemand aus?

Ich hab wirklich

danke
???imGesicht

 
9 Antworten:

Re: Arbeitslosengeld...Deine Fragen

Antwort von bleibcoolMama am 12.01.2013, 22:19 Uhr

Hallo,

sowohl wenn du selbst kündigst, als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist die Sperre des Arbeitslosengeldes kaum zu vermeiden, es sei denn du hättest sehr schwerwiegende Gründe, wie z. B. Mobbing oder gesundheitliche Einschränkungen, die du dann aber auch nachweisen musst. Evtl. sogar mit Zeugen vor Gericht. Wenn du dir ganz sicher bist, das belegen zu können (z. B. ärztliche Bescheinigungen), kannst du auch selbst kündigen. Du solltest vorher evtl. mal beim Arbeitsamt vorsprechen um deine Situation zu schildern und dich beraten zu lassen.

So wie sich das liest, befindet ihr euch mit euren Differenzen aber eher in einer Grauzone und da möchte dein Arbeitgeber durch den Aufhebungsvertrag einfach eine Kündigungsschutzklage verhindern. Davon kann ich dir nur abraten.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re: Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

Antwort von Fuchsina am 13.01.2013, 1:38 Uhr

Bitte bedenke, dass es meist wesentlich einfach ist, aus einer unbefristeten Stelle sich zu bewerben und was neues zu finden, als aus einer Arbeitslosigkeit. Deshalb würde ich den Rat des AG annehmen und erst dann kündigen, wenn Du schon was neues hast.

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Re: Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

Antwort von Sternenmeer am 13.01.2013, 9:00 Uhr

hallo!
Kündige blos nicht selber, dann bist du ein paar Wochen vom Arbeitsamt gesperrt. Wenn dein Chef dich loshaben möchte, muss er dir kündigen.
Somit hast du Anspruch aus ALG 1. Wie vorher schon geschrieben, besser du suchst dir noch während der deiner Beschäftigungszeit einen Job als von der Arbeitslosigkeit.
Beim Aufhebungsvertrag gibt es auch eine Speerzeit beim Arbeitsamt.
Gruß

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Re: Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

Antwort von dhana am 13.01.2013, 12:08 Uhr

Hallo,

wenn du selber kündigst, bekommst du sehr warscheinlich eine Sperre vom Arbeitsamt.
Beim Auflösungsvertrag kann es der Sachbearbeiter entscheiden, da helfen gute Argumente unter Umständen schon die Sperre zu vermeiden.

Meine Schwester hat ihren Vertrag aufgelöst weil sie von ihrer direkten Cheffin sehr massiv gemobbt wurde - war dann auch länger krank weil es gar nicht mehr ging und sie bekam keine Sperre.

Bewerbungen aus einer Beschäftigung herraus sind manchmal einfacher - auf der anderen Seite, wenn ein AG sehr dringend jemand sucht, dann ist er auch froh wenn ein AN sehr schnell anfangen kann. Kommt vielleicht auch ein bisserl auf den Gegend an in der man sich bewirbt und in welchem Bereich.

Ansonsten - wenn der AG dich "los werden" will, kann er dir ja auch kündigen, dann hast du am wenigsten Probleme - warum willst du es ihm einfacher machen und für dich schwierig.


Gruß Dhana

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Re: Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

Antwort von MaSchie28 am 13.01.2013, 12:37 Uhr

Wenn du selber kündigst droht eine Sperre von bis zu 3 Monaten.

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Re: Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

Antwort von MaSchie28 am 13.01.2013, 12:37 Uhr

Wenn du selber kündigst droht eine Sperre von bis zu 3 Monaten.

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Re: Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

Antwort von Al1ce am 13.01.2013, 13:23 Uhr

hallo,

so wie ich das verstehe, ist es so: sobald Du was neues findest, können Dein jetziger AG und Du ganz fix einen Aufhebungsvertrag machen (dh ohne die Kündigungsfristen) und Du kannst beim neuen AG gleich anfangne. Dann hast Du keine Nachteile davon und der alte AG muss Dich auch nicht länger bezahlen. Das ist eigentlich ein faires Angebot von ihm.

Kann mir schon vorstellen, dass man nach gewissen Gesprächen lieber heute als morgen wo aufhört, aber vernünftig ist es nicht (ausser bei gesundheitlichen Problemen, aber so klingt es ja auch nicht).

alles Gute

al1ce

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Re: Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

Antwort von ???imGesicht am 13.01.2013, 18:38 Uhr

Hallo,
danke für eure antworten. Ganz so schön wie ich es geschrieben habe, ist es dann da leider nicht. Bis ich was neues finde, kann es noch monate dauern, solange will ich definitiv nicht im Betrieb bleiben. Denn es macht absolut keinen Spass zur Arbeit zu gehen, wenn man genau weiss, man ist unerwünscht. Da ich psychisch deswegen schon sehr angeschlagen bin, tut es mir und meiner Familie sicher nicht gut, wenn ich da bleibe. Deswegen möchte ich da so schnell wie möglich weg. Ich werde mit der Chefin sprechen, ob die mich nicht einfach kündigt, und dann such ich mir in aller ruhe etwas neues. Ich riskiere es dann, arbeitslos zu werden, aber so komm ich mal zur Ruhe und kann mich in Ruhe umorientieren (eigentlich will ich wieder zurück ins Büro). Finanziell müssen wir uns zwar einschrenken, aber gesundheit geht vor

???imGesicht

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Re: Arbeitslosengeld... Fragen dazu hab...

Antwort von golfer am 13.01.2013, 19:24 Uhr

lass dich doch krank schreiben du bist krnak....und dann noch auf kur....

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