von stefanie3009 am 10.01.2013, 22:53 Uhr |
kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus???
Guten abend mädels,
Hab da mal nen anliegen, vielleicht kennt sich jemand aus oder kann mir nen link geben wo ich mich ma schlau machen kann.
Also, ich hab im mai 2011 als verkäuferin angefangen, befristet auf nen halbes jahr. Zwei monate später bekam ich nen teilzeitvertrag mit befristung wie im ersten vertrag (nov 2011) im november dann nen jahresvertrag. Dieser wurde dann im nov 12 wieder verlängert bis ende juli 13.
Nun meine frage, durfte der letzte vertrag verlängert werden??? Eigentlich doch nur zwei mal in zwei jahren oder nicht???
Warum mir das auf der seele brennt ist ganz einfach, mein freund und ich sind am nachwuchs planen. Verdienen tut er genug, aber für mich persönlich wäre es angenehm wenn ich wüsste das ich nach der eltnzeit wieder im laden einsteigen kann.
Ich danke euch schonmal für eure antworten :-)
Lg
Stefanie
Re: kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus???
Antwort von Holzkohle am 10.01.2013, 23:03 Uhr
wir reden hier von verschiedenen Verträgen.Der erste war auf ein halbes Jahr befristet. Dann hat man Dir einen NEUEN Vertrag, nämlich TZ, angeboten, der zwar ebenfalls befristet war, aber es war ein NEUER Vertrag. Er wurde nicht auf Basis des alten abgeschlossen.
Im November hast Du wieder nen neuen Vertrag bekommen, und der wurde jetzt verlängert. Also ja - in meinen Augen rechtlich absolut ok. Sie dürfen. Da wir hier von drei verschiedenen Verträgen reden.
So, wie Du es beschrieben hast, beruft sich keiner der Folgeverträge auf den allerersten Vertrag.
Kinderplanung gut und schön, allerdings gibt mir die ständige Veränderung und Verlängerung der Verträge in Deiner Firma ein wenig Rätsel auf. Gehts denen nicht gut, also finanziell???? Dass man immer nur auf halbe Jahre plant? Mit dem Vollzeitvertrag bist doch jetzt in Sack und Tüten?
Re: kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus???
Antwort von stefanie3009 am 10.01.2013, 23:28 Uhr
Im einzelhandel ist das leider normal mit den verlängerungen bis es nicht mehr geht. Also zumindest bei denen die ich kenne. Es liegt nicht an meiner arbeit das ich keinen festvertrag bekomme das das jemand denkt.hab nen 1a arbeitszeugniss von meiner firma bekommen
Aber im prinzip wurde aus dem 400euro job der teilzeitvertrag.
Aber gut. Danke für deine antwort.
Re: kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus???
Antwort von speedy am 11.01.2013, 11:03 Uhr
Hi,
das lässt sich so pauschal leider nicht sagen, es kommt immer noch auf die Art der Befristung und der Grund der Befristung an - dann kann es durchaus fast unzählige Zeitverträge in Folge geben. Doch ebenso oft schleichen sich Fehler bei den Befristungen ein, die dann zumindest theoretisch zu einem unbefristeten Vertrag führen würden. Es reicht nämlich eben nicht aus, das Ding einfach einen neuen Vertrag zu nennen :)
Die Entfristung müsstest du aber ggf. mit Gewalt durchsetzen - und dann ist die Frage, ob das Unternehmen dich nach einer evtl. Elternzeit noch will oder ob dir dann die Steine in den Weg gelegt werden (Stichwort Arbeitszeiten...). Das solltest du gut abwägen, denn MA, die einen Anspruch mit der Brechstange durchsetzen sind nicht gerade beliebt...
Gruß, Speedy
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