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von bleibcoolMama  am 12.01.2013, 22:19 Uhr

Arbeitslosengeld...Deine Fragen

Hallo,

sowohl wenn du selbst kündigst, als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist die Sperre des Arbeitslosengeldes kaum zu vermeiden, es sei denn du hättest sehr schwerwiegende Gründe, wie z. B. Mobbing oder gesundheitliche Einschränkungen, die du dann aber auch nachweisen musst. Evtl. sogar mit Zeugen vor Gericht. Wenn du dir ganz sicher bist, das belegen zu können (z. B. ärztliche Bescheinigungen), kannst du auch selbst kündigen. Du solltest vorher evtl. mal beim Arbeitsamt vorsprechen um deine Situation zu schildern und dich beraten zu lassen.

So wie sich das liest, befindet ihr euch mit euren Differenzen aber eher in einer Grauzone und da möchte dein Arbeitgeber durch den Aufhebungsvertrag einfach eine Kündigungsschutzklage verhindern. Davon kann ich dir nur abraten.

Liebe Grüße,
bcMama

 
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