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Geschrieben von Suka73 am 07.12.2005, 15:08 Uhr

Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten???

Hallo, eine Bekannte hat mich gerade drauf gebracht. Mir war das bis heute völlig fremd und ich glaube da auch noch nicht dran (dann wären Deutschlands Firmen ja pleite) Sie meinte, dass wohl die MÖglichkeit besteht, dass der AG Betreuungskosten übernimmt....

Hintergrund ist der, unsere Firma zieht jetzt um, in eine sehr noble Gegend. Dort gibt es keine Kindergärten, jedenfalls keine die für mich taugen würden. Haben alle nur bis mittags auf, ich arbeite volltags. Der wirklich einzige Kindergarten in der Ecke ist ein privater, wird somit also von der Stadt München nicht gefördert. Folglich bekomme ich auch vom Jugendamt keine Beihilfe bei den Betreuungskosten. Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass der Kiga zwischen 550 - 600 Euro kostet. Das kann ich unmöglich bezahlen.

Besteht tatsächlich die Möglichkeit das beim AG zu beantragen?

LG Sue

 
10 Antworten:

Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten???

Antwort von claudih am 07.12.2005, 15:33 Uhr

also,

das wäre für mich neu.
es gibt wohl eine möglichkeit, z.B. bei tagesmüttern, daß der arbeitgeber die tagesmutter bezahlt, in dem er direkt das geld vom bruttolohn abzieht. dann wird es nicht versteuert und man kann trotzdem noch zusätzlich die kosten abziehen. aber das machen die wenigesten arbeitgeber mit. ich kenne 2 banken, die das bei mitarbeitern machen, die es eigentlich gar nicht mehr nötig hätten bei ihren gehältern. aber mehr weiß ich auch nicht.

gruß

claudia

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Ja und Nein

Antwort von tinai am 07.12.2005, 15:52 Uhr

Grundsätzlich sind Zuschüsse oder die Übernahme zu und von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber SV-frei und damit auch steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn bezahlt werden! (darunter fallen: Kindergärten, Tagesmütter, nicht aber Au Pair oder Kinderfrau).

Es gibt AGs, die das machen, aber er muss nicht.

Außerdem geht das nur für nichtschulpflichtige Kinder - also Hortkosten und dergleichen geht dann nicht mehr, auch nicht die Tamu, die man vielleicht shcon vor Eintritt in die Schule hatte - warum kann mir keiner erklären. Ich dachte immer auch Grundschüler hätten noch Betreuungsbedarf :-(

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das heißt?

Antwort von Suka73 am 07.12.2005, 15:58 Uhr

einfach mal anfragen? Und wo steht da was drüber, so dass ich denen was auf den Tisch packen kann, ich kann ja schlecht Eure Postings vorlegen *g*

Ich möchte ja nicht, dass ALLES übernommen wird, wenigstens ein Teil, denn ich schaffe das nicht. Was halt gut ist, wenn ich einen Platz in der privaten Kita bekäme, dann könnte ich sogar länger arbeiten, da die sehr lang auf haben. Kommt also auch der Firma zugute. Es ist echt zum verzweifeln.

LG Sue

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Re: das heißt?

Antwort von tinai am 07.12.2005, 16:11 Uhr

Ja, einfach mal anfragen .De facto ist es ja eine -vorübergehende - Lohnerhöhung durch den AG. Manche wollen es prinzipiell nicht machen. Andere können nicht, weil sie das dann allen Mitarbeiterinnen geben müssten - Ausreden gibts genug.

AAAAAber: Du schreibst ja schon, was sein Vorteil wäre. Also machs ihm schmackhaft! Je kleiner der Betrieb desto einfacher, eine individuelle Vereinbarung zu treffen.

Je größer und vor allem je tarif- oder betriebsratsgebundener umso schwieriger, es sei denn, dort ist es bereits verankert.

Viele Grüße Tina

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Re: das heißt?

Antwort von Suka73 am 07.12.2005, 16:29 Uhr

an Tarife sind wir Gott sei Dank nicht gebunden und zu meinen Vorgesetzten habe ich eigentlich ein sehr gutes Verhältnis. Was für mich vielleicht wirklich noch ein Bonus ist, wir haben vor einem Jahr mit einer großen FRANZÖSISCHEN Bank fusioniert... ich denke, solche Entscheidungen müssen mit "ganz oben" abstimmt werden und gerade die Franzosen haben da doch sehr gute Modelle für (alleinerziehende) arbeitende Mütter, oder?

Muss das mal durchrechnen lassen, vielleicht komme ich (bei Mehrstunden) mit einer Lohnerhöhung auch alleine weiter in der Sache, die Tagesmutter mußte ich anfangs ja auch mit 500 Euro ganz alleine zahlen, bis sich das JA endlich mal bequemt hat meinen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten zu bearbeiten. Jetzt zahle ich "nur" noch 338 Euro für die Tamu, den Rest das JA.

Gibts denn keine Sonderfälle, wo das JA trotzdem die Kosten für die Kita teilweise übernimmt, wenn man z.B. nachweisen kann, ein privater Kiga wäre die einzige und beste Möglichkeit für mich mein Kind dort unterzubringen? Natürlich kann ich meinen Sohn auch in unserer Wohngegend abgeben (auch wenn dort keine Kitas in der Nähe sind, wäre halt auch mit Fahrerei verbunden) aber selbst DIE haben mir keine Hoffnung gemacht, dass es klappt... Sie wohnen nicht im Sprengel, wir haben nur bis mittags auf... Und selbst wenn die bis 17 Uhr geöffnet haben muss ich schon um 16 Uhr allerspätestens gehen, habe kein Auto und muss mit Öffentlichen fahren.

So, jetzt habe ich gleich noch meine ganze Leidensgeschichte erzählt :o)

LG Sue

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Viel Erfolg

Antwort von tinai am 07.12.2005, 17:58 Uhr

Eigentlich sollte es dem JA schnurz sein, in welche Einrichtung das Geld fließt. Du bist berufstätig und offensichtlich ist die kinderbetreuung förderungsbedürftig, dann sollten sie den Satz zahlen.

Auch private Kitas müssen Auflagen erfüllen und werden geprüft.
Ist ja kein privates Hinterzimmer oder?

Also viel Erfolg, was immer Du auch machst.

Gruß Tina

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Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten???

Antwort von 58er am 07.12.2005, 19:32 Uhr

zumindest kannst du - auch wenn das jetzt nicht dein problem direkt anspricht - die kosten absetzen - ab ca. 1500 oder 1800 euro im jahr, wie mein steuerberater kürzlich sagte. (da ich drunter lag mit den kosten, hab ich mir leider die genaue zahl nicht gemerkt. kann mich aber gerne noch mal erkundigen).

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Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten???

Antwort von harmony_ am 08.12.2005, 7:41 Uhr

Hallo,

zu der AG-Sache kann ich nichts sagen.
Aber zu den "privaten" Kindergaerten. Bei uns um die Ecke ist ein Kindergarten, der als e.V. organisiert ist (Elterninitiative). Der kostet die normalen Gebuehren (einkommensabhaengig) plus 40 Euro Vereinsbeitrag im Monat, der wiederum den Kindern zugute kommt.
Ich habe damals leider keinen Platz mehr bekommen :-(

Den regulaeren Kindergartenbeitrag und das Essensgeld uebernimmt die Stadt ganz oder teilweise, wenn du wenig verdienst. Die 40 Euro natuerlich nicht.

Ich wuerde mal zum Jugendamt gehen und mit denen abklaeren, wieviel Beitrag die ggf. uebernehmen koennten, wenn du eine bestimmte Summe X verdienst.

Viel Erfolg,
harmony

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Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten??? danke, m.T.

Antwort von Suka73 am 08.12.2005, 9:48 Uhr

Also ich verdiene schon relativ viel, aber wenn man die ganzen Schulden/laufenden Kosten und meine Miete abzieht bleibt eigentlich nicht so viel über, dass ich auch noch einen privaten Kindergarten bezahlen könnte.

Aber ich werde es trotzdem mal versuchen. Mir graut es schon davor, keinen Platz zu bekommen.

LG Sue

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Re: Arbeitgeber zahlt Kindergartenkosten??? danke, m.T.

Antwort von Dunja J. am 08.12.2005, 11:35 Uhr

Hi Sue,
soweit ich weiss, liegt es im Ermessen des AG. Die Firma meines Mannes zahlt den Kiga für meine Große auch. Diese Kosten sind, wie schon geschrieben steuerfrei. Der Kindergarten ist auch ein e.V. Die Stadt Frankfurt macht da aber keine Unterschiede. Allerdings macht die Stadt Abstriche bei den Zuschüssen. Bei uns werden z.B. nur Aufwendungen für Miete, Versicherungen, Fahrtkosten und Unterhaltskosten berücksichtigt. Und das nur einen gewissen Satz, den die Stadt vorgibt. Wenn man mehr zu zahlen hat, ist das Pech.

Ich drück Dir die Daumen, dass Du etwas erreichen kannst.

Gruss,
Dunja

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