Baby und Job

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Geschrieben von biohuschel am 26.04.2006, 18:08 Uhr

an die LehrerInnen mit Ahnung

Hallo,
ich weiß nicht ob du Beamtin bist und in welchen Bundesland du arbeitest.

Ich kenn das ganze so. Einer von euch beiden (Mann oder Frau) können Erziehungsurlaub beantragen. Damit muss man auch die letzte Gehaltsabrechnungen von einem Jahr reingeben. Wenn du Beamtin bist hast du den Vorteil, dass dein Nettogehalt und dein Bruttogehalt fast gleich sind. Erziehungsgeld wird nach Bruttogehalt berechnet minus Werbungskosten. Im Internet findet man Erziehungsgeldrechner.
Wenn du den Erziehungsurlaub beantragen würdest, kannst du trotzdem arbeiten (dich selbst vertreten wann und wie du willst, halt nur nicht volle Stundenzahl ich glaub bis 14 Stunden). Mich hat es selbst nie betroffen aber ich kenn ne Menge die es so gemacht haben. Ich weiß ja nicht wieviel Geld ihr zum Leben braucht. Daran könntest du deine Stunden reduzieren. Es gibt Gehaltsrechner für Angestellte und Beamte die rechnen dir dann aus was du noch rausbekommst.
An unserer Schule kann man als Mutter immer zum Halbjahr seine Sunden angeben.

Alles Liebe Christina

 
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