Geschrieben von Jessica1602 am 26.04.2006, 14:38 Uhr |
ALG II
Hallo zusammen.
Hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Momentan bekomme ich zusätzlich zu meiner Ausbildungsvergütung "Hilfe zum Lebensunterhalt", um meine Wohnung bezahlen zu können. Dabei wurde ja Kindergeld, Erziehungsgeld & UV verrechnet.
Wie funktioniert das denn, wenn ich im Mai meine Abschlußprüfung habe & dann 2 Jahre zu Hause bleibe???
Muss die ARGE dann praktisch die Höhe meiner Ausbildungvergütung zahlen, damit ich wieder den Regelsatz erreiche?
Kindergeld bekomme ich ja dann für mich auch nicht mehr, sondern nur noch für die Kleine.
Im Februar werde ich auch das letzte Mal Erziehungsgeld bekommen.
Aber bis dahin, ist ja noch zeit... :-)
Hoffe auf schnelle & viele Antworten!!!
LG
Jessi
Re: ALG II
Antwort von Tanix am 26.04.2006, 15:18 Uhr
Bist du denn nach Ausbildungsende bei deinem Betrieb übernommen?
Oder bist du dann theoretisch arbeitslos?
Falls du sozusagen arbeitslos wärst, wäre ALG II dran.
Aber da wissen hier andere bestimmt besser Bescheid. :o)
LG Tina
Re: ALG II
Antwort von Jessica1602 am 30.04.2006, 9:46 Uhr
Nee, ich wäre dann arbeitslos.
Arbeitsamt meinte, da ich ja nicht arbeitssuchend wäre, müsste ich mich dann bei der ARGE & nicht beim Arbeitsamt melden!
LG
AN ALLE KRANKENSCHWESTERN! HILFE!
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