Geschrieben von Murmeline am 09.03.2006, 15:31 Uhr |
Altersgrenze?
Hallo,
nach meiner Kenntnis wärst du dann eine "Quereinsteigerin" ins Beamtenverhältnis.
Meines Wissens ist das nur bis zum 35. Lebensjahr möglich. Ob in Deinem Fall eine Ausnahme möglich wäre, müßtest Du bei Deiner Dienststelle erfragen.
Ein Problem KÖNNTE die erstmalige Begründung eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses sein. Denn mit 40 Jahren hast Du ein hohes Eintrittsalter und möglicherweise Vorerkrankungen, die ausgeschlossen werden können bzw. einen Zuschlag zur Folge haben.
Ja es stimmt, als Bundesbeamtin unterliegst Du dem Direktionsrecht Deines Dienstherrn mit der Folge, dass Du (theoretisch) bundesweit versetzt werden kannst.
LG, M.
- Was mach ich nur?? - Trini 09.03.06, 11:35
- Re: Was mach ich nur?? - tinai 09.03.06, 11:57
- Mehr Infos - Trini 09.03.06, 12:09
- Re: Was mach ich nur?? - Helena mit Julian 09.03.06, 14:36
- Altersgrenze? - Murmeline 09.03.06, 15:31
- Die Altersgrenze liegt bei 50 - Trini 09.03.06, 21:27
- Re: Was mach ich nur?? - tinai 09.03.06, 11:57
So, nun bin ich an so nem gewissen punkt....
Hilfe..grundschule
@ Mama Jana: Volo
Wer sollte Elternzeit nehmen ?
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Hier auch ne Frage wegen Ausbildung?
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