Baby und Job

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Geschrieben von Murmeline am 09.03.2006, 15:31 Uhr

Altersgrenze?

Hallo,
nach meiner Kenntnis wärst du dann eine "Quereinsteigerin" ins Beamtenverhältnis.
Meines Wissens ist das nur bis zum 35. Lebensjahr möglich. Ob in Deinem Fall eine Ausnahme möglich wäre, müßtest Du bei Deiner Dienststelle erfragen.
Ein Problem KÖNNTE die erstmalige Begründung eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses sein. Denn mit 40 Jahren hast Du ein hohes Eintrittsalter und möglicherweise Vorerkrankungen, die ausgeschlossen werden können bzw. einen Zuschlag zur Folge haben.
Ja es stimmt, als Bundesbeamtin unterliegst Du dem Direktionsrecht Deines Dienstherrn mit der Folge, dass Du (theoretisch) bundesweit versetzt werden kannst.
LG, M.

 
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