Geschrieben von Flöte am 03.09.2008, 22:35 Uhr |
Wohngeld
Einen schönen guten Abend in die Runde!
Ich habe vor einiger Zeit bei euch um Rat angefragt:
Ich habe ein großes Problem. Wir, das sind zwei Süße (1 und 7) kommen mit unserem Geld nicht mehr klar. Ich weiß nicht, was ich noch machen soll, aber es reicht vorne und hinten nicht mehr. Wir haben 1242€, das sind 536 Einkommen, 308 Kindergeld, 168 Unterhaltsvorschuß, 230 Unterhalt. Miete müssen wir auch zahlen, 600 warm. Sind wir arm oder stell ich mich an? Seit ein Kind in der Schule ist, häufen sich die Ausgaben. Würden wir bei H4 mehr bekommen?
Ihr habt mir geraten, Wohngeld zu beantragen und es ging! Wir bekommen 94 Wohngeld!
Danke für die Hilfe!
Bettina
Re: Wohngeld
Antwort von bobfahrer500 am 03.09.2008, 22:40 Uhr
Und hast du das Zusätzliche Kindergeld beantragt? Warte, ich googel mal!
Welches Bundesland ist deins?
Re: Wohngeld
Antwort von bobfahrer500 am 03.09.2008, 22:49 Uhr
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26668/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Kinderzuschlag/Kinderzuschlag-Nav.html
Also du musst dir das passende Formular ausdrucken (ein, zwei oder mehr Kinder) und an die Adresse deiner zuständigen Kindergeldkasse schicken.
140€ könnten drinn sein!
Reihenfolge eingehalten? Ich hatte Dir etwas anderes geraten... :-)
Antwort von Ralph am 03.09.2008, 23:02 Uhr
Hallo Bettina,
ich hatte Dir geraten, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Ich bleibe bei meiner Einschätzung bei Deinen Zahlen von neulich, daß nicht 94,- € Wohngeld, sondern ein paar Hundert Euro SGB II-Anspruch bestehen müßten.
Wohngeld/Kinderzuschlag hatte ich ja nur geraten, falls der Anspruch auf ALG II entgegen meiner Prognose gering ausfallen würde.
Was hat der Antrag auf ALG II gebracht?
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Re: Reihenfolge eingehalten? Ich hatte Dir etwas anderes geraten... :-)
Antwort von bobfahrer500 am 03.09.2008, 23:56 Uhr
Und jetzt kommt da einer daher und gibt dir nen anderen Rat, sowas - der Hahn fühlt sich bedroht! rofl...
Re: Reihenfolge eingehalten? Ich hatte Dir etwas anderes geraten... :-)
Antwort von Flöte am 04.09.2008, 11:30 Uhr
Für ALG2 haben wir zu viel Spargeld. Könnte ich trotzdem Kinderzuschlag bekommen? Das Einkommen der Kinder ist ja relativ gesichert, mein Einkommen ist zu gering?
Einen schönen Tag! Bettina
Für den Kinderzuschlag wird das Einkommen nicht reichen...
Antwort von Ralph am 04.09.2008, 12:14 Uhr
..., denn selbst WENN Du den Höchstbetrag von 140,- € Kinderzuschlag erhalten solltest, würdest Du den SGB II-Satz nicht erreichen.
Wohngeld gilt dabei noch nicht einmal als Einkommen bei der Berechnung des Kinderzuschlags, jedenfalls nach derzeit gültiger Rechtslage. Man wird Dich an ALG II verweisen, und wenn dafür wiederrum das Vermögen zu hoch ist, muß halt im zweifel dann das Vermögen angeriffen werden.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Re: Für den Kinderzuschlag wird das Einkommen nicht reichen...
Antwort von Flöte am 04.09.2008, 14:41 Uhr
Ich bin es noch einmal.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie viel Vermögen wir haben dürfen. Wir haben eine Lebensversicherung, einen Riestervertrag und ein Sparbuch. Wir sind 3 Personen?
Bettina
Re: Für den Kinderzuschlag wird das Einkommen nicht reichen...
Antwort von Ralph am 04.09.2008, 14:57 Uhr
Hallo Bettina,
an Vermögen ist anrechnungsfrei: 150,- € pro Lebensjahr zzgl. 750,- € für Anschaffungen und Reparatur. Bei einer 30jährigen wären das z.B. 5.250,- €. Kinder 3.100,- € zzgl. 750,- €.
Die Riesterrente zählt nicht dazu, für eindeutig nachweisbare Altersversorgung gilt zusätzlich ein Freibetrag von 250,- € pro Lebensjahr. Die Riesterrentenbeiträge sind außerdem vom Einkommen absetzbar.
Nur der Vollständigkeit Thema Auto: 7.500,- € darf ein Auto wert sein, ist es wertvoller, gilt alles was darüber liegt als Vermögen und wird wie oben behandelt.
Rechne es Dir nochmals aus, ggf. gehe in Widerspruch oder beantrage ALg II.
LG
Ralph/Snoopy
Nachtrag...
Antwort von Ralph am 04.09.2008, 15:28 Uhr
Einkommen der Kinder "relativ" gesichert... was heißt das? Wenn das Einkommen der Kinder für DEREN Bedarf ausreicht, also unterm Strich Du die einzige bist, die hilfebedürftig wäre, dann ist die Grundvoraussetzung für den Kinderzuschlag nicht gegeben, daß die Kinder, und NUR die Kinder!, GERINGFÜGIG hilfebedürftig wären.
Ralph/Snoopy
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